In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung dürfen einzelne Regelungen bestehender Verträge nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ergänzt oder ersetzt werden – etwa nach Gesetzesänderungen oder höchstrichterlicher Rechtsprechung. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen dabei gelten und welches Kündigungsrecht Ihnen zusteht.
In bestehenden Verträgen dürfen wir in Ausnahmefällen einzelne Regelungen ergänzen oder ersetzen, wenn die ursprüngliche Regelung aus einem der folgenden Gründe unwirksam geworden ist:
- Das Gesetz, das Grundlage der Bestimmung war, wurde geändert.
- Eine neue höchstrichterliche Rechtsprechung betrifft unmittelbar den Vertrag.
- Es gibt Änderungen der Verwaltungspraxis des Commissariat aux Aussurances (CAA), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Kartellbehörden, die für uns bindend sind.
- Es gibt konkrete individuelle Weisungen durch das Commissariat aux Aussurances (CAA), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Kartellbehörden, die für uns bindend sind.
Zudem muss durch die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung eine Lücke im Vertrag entstanden sein, die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung, das bei Vertragsschluss bestand, in erheblichem Maße stört.
Die geänderte Regelung darf Sie nicht schlechter stellen als die Regelung, die bei Vertragsschluss vorhanden war. Das betrifft die geänderte Regelung selbst als auch ihr Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrages.
Die geänderte Regelung werden wir Ihnen in Textform mitteilen und erläutern. Innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung können Sie den Vertrag kündigen. Tun Sie das nicht, wird die Änderung wirksam. Voraussetzung ist, dass wir Sie spätestens einen Monat vor dem beabsichtigten Änderungstermin informiert und über Ihr Kündigungsrecht in Textform belehrt haben.
Was bedeutet das konkret?
Bestehende Vertragsbedingungen bleiben grundsätzlich unverändert. Nur in klar umrissenen Ausnahmefällen – etwa wenn eine Regelung durch eine Gesetzesänderung oder eine gerichtliche Entscheidung unwirksam wird – darf sie angepasst werden. Eine solche Anpassung darf Sie nicht schlechter stellen als zuvor. Über jede Änderung werden Sie schriftlich informiert und können den Vertrag innerhalb der genannten Frist kündigen.
Häufige Fragen
Wann darf die Andsafe Versicherung Bedingungen in bestehenden Verträgen ändern?
Nur in Ausnahmefällen, wenn eine Regelung unwirksam geworden ist – etwa durch eine Gesetzesänderung, eine neue höchstrichterliche Rechtsprechung oder bindende Vorgaben von CAA, BaFin oder Kartellbehörden. Zusätzlich muss durch die Unwirksamkeit eine Lücke entstehen, die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich stört.
Kann ich durch eine geänderte Regelung schlechter gestellt werden?
Nein. Die geänderte Regelung darf Sie nicht schlechter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandene Regelung. Das gilt für die geänderte Regelung selbst sowie für ihr Zusammenwirken mit anderen Vertragsbedingungen.
Wie werde ich über eine Änderung informiert?
Die geänderte Regelung wird Ihnen in Textform mitgeteilt und erläutert. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist, dass Sie spätestens einen Monat vor dem beabsichtigten Änderungstermin informiert und über Ihr Kündigungsrecht in Textform belehrt wurden.
Welches Kündigungsrecht habe ich bei einer Bedingungsänderung?
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung können Sie den Vertrag kündigen. Kündigen Sie nicht, wird die Änderung wirksam.