In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung sichern Obliegenheiten Ihre Ansprüche: Diese Pflichten lassen sich zwar nicht erzwingen, doch wer sie missachtet, riskiert den Verlust seiner Rechte aus dem Vertrag. Vom Einhalten der Sicherheitsvorschriften über die Schadenminderung bis zur unverzüglichen Meldung im Schadenfall erfahren Sie, worauf es vor, bei und nach dem Versicherungsfall ankommt.
1. Begriff der Obliegenheit
Obliegenheiten sind Pflichten, die zwar nicht eingeklagt oder erzwungen werden können, denen Sie aber im eigenen Interesse nachkommen sollten, wenn Sie Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag nicht verlieren wollen.
2. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
Vor Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie stets alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
3. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie dafür sorgen, dass der Schaden nach Möglichkeit vermieden bzw. gemindert wird. Dabei müssen Sie unsere Weisungen befolgen, soweit das für Sie zumutbar ist.
Wenn die Umstände dies zulassen, sind Sie verpflichtet, unsere Weisungen ggf. auch mündlich oder telefonisch einzuholen.
Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, müssen Sie nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.
Welche Obliegenheiten Sie sonst haben:
- Sobald Sie erfahren, dass ein Schaden eingetreten ist, müssen Sie uns diesen unverzüglich mitteilen. Die Mitteilung kann ggf. auch mündlich oder telefonisch erfolgen.
- Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum müssen Sie unverzüglich bei der Polizei anzeigen.
- Sie müssen ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen anfertigen und dieses unverzüglich uns und der Polizei zukommen lassen.
- Sie müssen das Schadenbild so lange unverändert lassen, bis wir die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen freigeben. Sind Veränderungen zwingend erforderlich, müssen Sie das Schadenbild nachvollziehbar dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen so lange aufbewahren, bis wir sie besichtigt haben.
- Sie müssen uns unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) jede Auskunft erteilen, die wir benötigen, um den Versicherungsfall oder den Umfang unserer Leistungspflicht feststellen zu können. Zudem müssen Sie uns jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht gestatten.
- Fordern wir Sie auf, Belege einzureichen, müssen Sie diese beschaffen, sofern Ihnen das gerechterweise zugemutet werden kann.
Steht nicht Ihnen, sondern einer anderen Person das Recht auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu, so hat diese Person die aufgeführten Obliegenheiten ebenfalls zu erfüllen, soweit es ihr nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Mitwirkungspflichten: Niemand kann Sie zwingen, sie zu erfüllen, doch wer sie vernachlässigt, riskiert seinen Anspruch aus dem Vertrag. Vor einem Schaden heißt das vor allem, Sicherheitsvorschriften zu beachten. Tritt ein Schaden ein, sollten Sie ihn möglichst gering halten, den Versicherer rasch informieren, Weisungen berücksichtigen und die nötigen Angaben und Nachweise bereitstellen. Auch andere leistungsberechtigte Personen sind an diese Pflichten gebunden, soweit ihnen das möglich ist.
Häufige Fragen
Was ist eine Obliegenheit?
Eine Obliegenheit ist eine Pflicht, die nicht eingeklagt oder erzwungen werden kann, der Sie aber im eigenen Interesse nachkommen sollten, wenn Sie Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag nicht verlieren wollen.
Was muss ich vor einem Versicherungsfall beachten?
Vor Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie stets alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
Was muss ich tun, wenn ein Schaden eingetreten ist?
Sie müssen den Schaden nach Möglichkeit vermeiden bzw. mindern und die Weisungen des Versicherers befolgen, soweit dies zumutbar ist. Sobald Sie vom Schaden erfahren, müssen Sie ihn unverzüglich mitteilen – dies kann ggf. auch mündlich oder telefonisch erfolgen.
Muss ich einen Schaden bei der Polizei anzeigen?
Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum müssen Sie unverzüglich bei der Polizei anzeigen. Zudem müssen Sie ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen anfertigen und dieses unverzüglich dem Versicherer und der Polizei zukommen lassen.
Gelten die Obliegenheiten auch für andere Personen?
Steht nicht Ihnen, sondern einer anderen Person das Recht auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu, so hat diese Person die aufgeführten Obliegenheiten ebenfalls zu erfüllen, soweit es ihr nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.