Nach einem Versicherungsfall in der Glasversicherung der Andsafe Versicherung besteht ein Kündigungsrecht: Sie bestimmen selbst, ob Ihre Kündigung sofort oder erst später wirkt – spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Wenn Sie kündigen wollen, können Sie entscheiden, ob die Kündigung mit sofortiger Wirkung oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll.
Der späteste Zeitpunkt ist jedoch das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
In der Glasversicherung dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Als versicherte Person können Sie den Zeitpunkt wählen: Die Kündigung wirkt entweder sofort oder zu einem späteren Termin – längstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, greift die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen.
Häufige Fragen
Kann ich selbst wählen, wann meine Kündigung wirksam wird?
Ja. Sie können entscheiden, ob die Kündigung mit sofortiger Wirkung oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich die Kündigung spätestens wirksam werden lassen?
Der späteste Zeitpunkt ist das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Was passiert, wenn der Versicherer kündigt?
Macht die Andsafe Versicherung von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Gilt das Kündigungsrecht in der Glasversicherung?
Ja. In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung gilt das Kündigungsrecht.