Die Glasversicherung der Andsafe Versicherung läuft für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und lässt sich täglich im Kundenportal oder in Textform kündigen. Erfahren Sie, wie sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert, welche Kündigungsfristen für Sie und den Versicherer gelten und was beim Wegfall versicherter Interessen oder im Todesfall passiert.
1. Vertragsdauer und Kündigungsrecht
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum geschlossen. Sie können ihn täglich im Kundenportal oder in Textform (z. B. per E-Mail) kündigen. Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24 Uhr wirksam.
2. Automatische Vertragsverlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn weder uns noch Ihnen eine Kündigung des Vertrages zugegangen ist.
Um die automatische Vertragsverlängerung zu verhindern, gelten folgende Fristen:
- Als Versicherungsnehmer:in müssen Sie spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen.
- Wir als Versicherer kündigen spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres.
3. Vertragsende bei Wegfall versicherter Interessen
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses erfahren.
Im Falle Ihres Todes endet das Vertragsverhältnis in dem Zeitpunkt, in dem wir von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erfahren, spätestens jedoch sechs Monate nach Ihrem Tod. Etwas anderes gilt dann, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe Ihre Wohnung in derselben Weise nutzt wie Sie.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Glasversicherungsvertrag gilt zunächst für den vereinbarten Zeitraum. Sie sind flexibel und können jederzeit kündigen – online im Kundenportal oder schriftlich. Kündigt niemand, läuft ein mindestens einjähriger Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr weiter. Für Ihre Kündigung genügt ein Monat Vorlauf vor dem Vertragsablauf, der Versicherer benötigt drei Monate. Endet das versicherte Interesse dauerhaft, endet auch der Schutz dafür. Im Todesfall gibt es eine Übergangsregelung, insbesondere wenn ein Erbe die Wohnung weiter nutzt.
Häufige Fragen
Wie kann ich meine Glasversicherung kündigen?
Sie können den Vertrag täglich im Kundenportal oder in Textform (z. B. per E-Mail) kündigen. Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24 Uhr wirksam.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn weder Ihnen noch uns eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfristen gelten für die automatische Verlängerung?
Als Versicherungsnehmer:in müssen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen. Der Versicherer kündigt spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
Was passiert im Todesfall mit dem Vertrag?
Das Vertragsverhältnis endet, sobald wir von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erfahren, spätestens jedoch sechs Monate nach Ihrem Tod. Etwas anderes gilt, wenn bis dahin ein Erbe Ihre Wohnung in derselben Weise nutzt wie Sie.
Was gilt, wenn ein versichertes Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall erfahren.