In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung entsteht der Anspruch auf den ersten Beitrag mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn, frühestens mit Zugang des Versicherungsscheins. Wer innerhalb von zwei Wochen zahlt, sichert sich den vollen Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Termin – bei verspäteter Zahlung drohen ein späterer Beginn oder sogar der Rücktritt.
Wann der Anspruch auf den ersten Beitrag entsteht:
Der Anspruch auf den ersten Beitrag entsteht mit dem vereinbarten Beginn der Versicherung, frühestens jedoch mit dem Zugang des Versicherungsscheins.
Wann Sie rechtzeitig zahlen:
Sie zahlen den Beitrag rechtzeitig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Sie überweisen den Beitrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins.
- Der Beitrag kann bis zu diesem Zeitpunkt vom angegebenen Konto abgebucht werden und Sie widersprechen der Abbuchung nicht.
Folgen bei verspäteter Zahlung:
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Datum Ihrer Zahlung.
Können Sie allerdings nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben, beginnt der Versicherungsschutz wie vereinbart.
Rücktritt vom Vertrag:
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dieses Recht haben wir nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Was bedeutet das konkret?
Der erste Beitrag ist die Voraussetzung dafür, dass Ihr Glasversicherungsschutz wie geplant startet. Zahlen Sie zügig nach Erhalt des Versicherungsscheins, greift der Schutz zum vereinbarten Termin. Verstreicht die Zwei-Wochen-Frist, kann sich der Beginn des Schutzes verschieben oder der Versicherer vom Vertrag zurücktreten – es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie die Verzögerung nicht zu verantworten haben.
Häufige Fragen
Wann entsteht der Anspruch auf den ersten Beitrag?
Der Anspruch entsteht mit dem vereinbarten Beginn der Versicherung, frühestens jedoch mit dem Zugang des Versicherungsscheins.
Bis wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Sie zahlen rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins überweisen bzw. der Beitrag bis dahin vom angegebenen Konto abgebucht werden kann und Sie der Abbuchung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht innerhalb von zwei Wochen zahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Datum Ihrer Zahlung. Können Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben, beginnt der Versicherungsschutz wie vereinbart.
Kann der Versicherer bei verspäteter Zahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja, bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrags ist der Versicherer berechtigt, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dieses Recht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.