Bei der Glasversicherung der Andsafe Versicherung zahlen Sie Ihre Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus. Die Versicherungsperiode entspricht dabei der vereinbarten Zahlungsperiode. Bei Zahlungsverzug kann der Versicherer künftig eine jährliche Zahlung verlangen.
Je nach Vereinbarung zahlen Sie uns die Beiträge im Voraus (Zahlungsperiode):
- für einen Monat
- für ein Vierteljahr
- für ein halbes Jahr
- für ein ganzes Jahr
Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Zahlungsperiode.
Umstellung der Zahlungsperiode:
Haben wir vereinbart, dass Sie die Beiträge jeweils für einen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr zahlen, und geraten Sie mit der Zahlung eines Beitrags in Verzug, sind wir berechtigt, die Beiträge künftig jeweils für ein ganzes Jahr von Ihnen zu verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst wählen, in welchem Rhythmus Sie Ihre Beiträge im Voraus zahlen. Der gewählte Zahlungsrhythmus bestimmt zugleich die Versicherungsperiode. Zahlen Sie in kürzeren Abständen und kommen mit einer Zahlung in Rückstand, darf der Versicherer künftig eine jährliche Zahlung verlangen.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich die Beiträge zahlen?
Je nach Vereinbarung zahlen Sie die Beiträge im Voraus für einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr.
Was ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Zahlungsperiode.
Was passiert, wenn ich mit einer Zahlung in Verzug gerate?
Haben Sie eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlung vereinbart und geraten mit einem Beitrag in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge künftig jeweils für ein ganzes Jahr zu verlangen.
Muss ich die Beiträge im Voraus zahlen?
Ja, die Beiträge werden je nach vereinbarter Zahlungsperiode im Voraus gezahlt.