In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung startet der Versicherungsschutz an dem im Versicherungsschein genannten Tag. Bei einem Vorvertrag, der mittags um 12:00 Uhr endet, sowie bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrags gelten besondere Regeln, die den genauen Startzeitpunkt bestimmen.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Läuft der Vertrag bei einem Vorversicherer am gleichen Tag bereits um 12:00 Uhr ab, beginnt der Versicherungsschutz um 12:00 Uhr.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung:
Etwas anderes gilt, wenn Sie den Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahlen. In diesem Fall richtet sich der Versicherungsbeginn nach der Zahlung des ersten Beitrags.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Glas ist grundsätzlich ab dem Datum geschützt, das auf Ihrem Versicherungsschein steht. Hatten Sie zuvor eine andere Versicherung, die am selben Tag mittags endet, schließt sich der neue Schutz nahtlos um 12:00 Uhr an. Zahlen Sie Ihren ersten Beitrag jedoch nicht rechtzeitig, kann sich der tatsächliche Start des Schutzes bis zur Zahlung verschieben.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Glasversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Was gilt, wenn ein Vorversicherer am gleichen Tag um 12:00 Uhr ausläuft?
Läuft der Vertrag bei einem Vorversicherer am gleichen Tag bereits um 12:00 Uhr ab, beginnt der Versicherungsschutz um 12:00 Uhr.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Wenn Sie den Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, richtet sich der Versicherungsbeginn nach der Zahlung des ersten Beitrags.
Woran erkenne ich das genaue Beginndatum meines Vertrags?
Das maßgebliche Datum ist der Tag, der in Ihrem Versicherungsschein angegeben ist.