Bei einer Trennung regelt die Andsafe Versicherung in ihrer Glasversicherung, welche Wohnungen nach einem Auszug abgesichert bleiben – abhängig davon, ob Sie allein oder gemeinsam Versicherungsnehmer sind und wer wohin umzieht. So erfahren Sie, wie lange alte und neue Wohnung geschützt sind und wann der Schutz endet.
1. Ehepaare und andere Partnerschaften
Die folgenden Punkte gelten sowohl für Ehepaare als auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner:innen am Versicherungsort gemeldet sind.
2. Wenn Sie allein Versicherungsnehmer:in sind und aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen:
Ziehen Sie aus der gemeinsamen Wohnung aus und bleibt Ihr:e Partner:in dort zurück, sind beide Wohnungen versichert:
- die bisherige Wohnung
- Ihre neue Wohnung
Das gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens jedoch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung.
3. Wenn Sie beide Versicherungsnehmer sind und einer auszieht:
Sind Sie als Paar gemeinsam Versicherungsnehmer und zieht einer von Ihnen aus der gemeinsamen Wohnung aus, sind ebenfalls beide Wohnungen versichert:
- die bisherige Wohnung
- die neue Wohnung der ausziehenden Person
Das gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens jedoch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
Danach erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.
4. Wenn Sie beide Versicherungsnehmer sind und jeweils in neue Wohnungen ziehen:
Sind Sie als Paar gemeinsam Versicherungsnehmer und ziehen Sie beide jeweils in eine neue Wohnung, gelten diese Wohnungen und die bisherige Wohnung als Versicherungsort.
Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich ein Paar trennt und jemand auszieht, sind für eine Übergangszeit sowohl die alte als auch die neue Wohnung durch die Glasversicherung geschützt. Wie lange dieser doppelte Schutz besteht und für welche Wohnung er danach weitergilt, richtet sich danach, wer Versicherungsnehmer ist und wer wohin umzieht. Der Übergangsschutz endet spätestens zwei Monate nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
Häufige Fragen
Ist nach meinem Auszug sofort nur noch die neue Wohnung versichert?
Nein. Für eine Übergangszeit sind sowohl die bisherige als auch Ihre neue Wohnung versichert – bis der Vertrag geändert wird, längstens jedoch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
Wie lange bleibt der doppelte Versicherungsschutz bestehen?
Er gilt, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens jedoch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
Was passiert, wenn wir beide Versicherungsnehmer sind und einer auszieht?
Dann sind zunächst beide Wohnungen versichert, also die bisherige Wohnung und die neue Wohnung der ausziehenden Person. Nach Ablauf der Frist erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.
Was gilt, wenn wir beide Versicherungsnehmer sind und jeweils in eine neue Wohnung ziehen?
Dann gelten beide neuen Wohnungen und die bisherige Wohnung als Versicherungsort. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
Für wen gelten diese Regelungen?
Sie gelten sowohl für Ehepaare als auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner:innen am Versicherungsort gemeldet sind.