Bei einem Umzug verlangt die Andsafe Versicherung in der Glasversicherung eine Mitteilung des Wohnungswechsels in Textform spätestens bei Umzugsbeginn. Wichtig sind Angaben zur neuen Wohnfläche und zu vereinbarten Sicherungen, damit keine Unterversicherung entsteht.
Mitteilung des Wohnungswechsels:
Einen Wohnungswechsel müssen Sie uns spätestens bei Umzugsbeginn in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen.
Dabei sind folgende Angaben erforderlich:
- die neue Wohnfläche in Quadratmetern
- bei besonderen Sicherungen für die bisherige Wohnung: ob auch in der neuen Wohnung entsprechende Sicherungen vorhanden sind
Hinweis zur Unterversicherung:
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das zu einer Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, sollten Sie Ihren Versicherer frühzeitig informieren – am besten schriftlich per E-Mail und spätestens dann, wenn der Umzug beginnt. Neben der Größe der neuen Wohnung geht es auch darum, ob dort dieselben Sicherheitsvorkehrungen bestehen wie zuvor. So bleibt Ihr Versicherungsschutz passend und lässt sich bei Bedarf anpassen, damit im Schadenfall keine Lücke entsteht.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den Wohnungswechsel mitteilen?
Spätestens bei Umzugsbeginn müssen Sie den Wohnungswechsel mitteilen.
In welcher Form muss die Mitteilung erfolgen?
Die Mitteilung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail.
Welche Angaben muss ich zur neuen Wohnung machen?
Anzugeben ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern. Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist außerdem mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende Sicherungen vorhanden sind.
Was passiert, wenn ich den Versicherungsschutz nicht anpasse?
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das zu einer Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.