Bei einem Doppelwohnsitz in der Glasversicherung der Andsafe Versicherung geht der Versicherungsschutz nicht automatisch auf die neue Wohnung über. Wer neben der neuen weiterhin die bisherige Wohnung bewohnt, profitiert jedoch von einer befristeten Übergangsregelung mit Schutz in beiden Wohnungen.
Doppelwohnsitz – kein Übergang des Versicherungsschutzes:
Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre bisherige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über.
Übergangszeit von zwei Monaten:
Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie zwei Wohnungen gleichzeitig nutzen, wechselt der bestehende Glasversicherungsschutz nicht automatisch auf die neue Wohnung. Als Überbrückung sind für einen begrenzten Zeitraum beide Wohnungen abgesichert. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt bei einem Doppelwohnsitz in der Glasversicherung?
Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über.
Sind beide Wohnungen versichert?
Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Wie lange gilt der Schutz in beiden Wohnungen?
Der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen besteht für eine Übergangszeit von zwei Monaten.
Geht der Versicherungsschutz automatisch auf die neue Wohnung über?
Nein. Bei einem Doppelwohnsitz geht der Versicherungsschutz nicht über.