Bei einem Wohnungswechsel bleibt der Versicherungsschutz der Andsafe Glasversicherung erhalten und geht auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs sind beide Wohnungen abgesichert – in der bisherigen Wohnung endet der Schutz spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Wann der Umzug beginnt, ist klar geregelt.
Ziehen Sie um, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Beginn des Umzugs:
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, wandert Ihr Glasversicherungsschutz mit Ihnen in die neue Wohnung. In der Übergangsphase sind sowohl die alte als auch die neue Wohnung geschützt. Der Schutz für die bisherige Wohnung läuft jedoch nicht unbegrenzt weiter, sondern endet spätestens zwei Monate nachdem der Umzug begonnen hat.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich umziehe?
Der Versicherungsschutz geht auf die neue Wohnung über.
Sind während des Umzugs beide Wohnungen versichert?
Ja. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Wie lange bleibt die bisherige Wohnung versichert?
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Wann beginnt der Umzug im Sinne der Versicherung?
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.