Rund um einen Glasschaden übernimmt die Andsafe Versicherung in der Glasversicherung zahlreiche Neben- und Folgekosten – von Lieferung und Montage über Notverschalungen, Entsorgung und Kran- oder Gerüstkosten bis hin zu Reparaturen an Umrahmungen, Beschlägen und Alarmeinrichtungen. Ein Überblick, welche Aufwendungen konkret ersetzt werden.
In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung ersetzen wir:
- Kosten für die Lieferung und Montage von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte sowie den Transport beschädigter oder zerstörter versicherter Sachen zwecks Vernichtung zum nächsten Ablagerungsplatz (Entsorgungskosten). Außerdem ersetzen wir Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen).
- Kosten für – auch erfolglose – Maßnahmen, die Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten).
- Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen).
- Aufwendungen für das Abfahren von Glas- und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten.
- Kosten, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (Kran- oder Gerüstkosten).
- Kosten für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den unter Ziffer 2 genannten versicherten Sachen.
- Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen).
- Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem versicherten Glasschaden bleibt es in der Regel nicht bei der Scheibe allein: Auch die damit verbundenen Neben- und Folgekosten können erstattungsfähig sein. Dazu zählen etwa das Einsetzen von Ersatz gleicher Art und Güte, das provisorische Verschließen der Öffnung, das Entsorgen von Resten sowie zusätzliche Kosten durch die Lage der Scheibe (z. B. Kran oder Gerüst). Ebenso können Arbeiten an Rahmen, Beschlägen, Mauerwerk oder Alarmeinrichtungen und die Erneuerung von Anstrichen oder Folien berücksichtigt werden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der vorstehende Wortlaut.
Häufige Fragen
Werden auch die Montage- und Lieferkosten der neuen Scheibe ersetzt?
Ja. Ersetzt werden die Kosten für die Lieferung und Montage von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte.
Sind Notverschalungen und Notverglasungen mitversichert?
Ja. Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen – also Notverschalungen und Notverglasungen – werden ersetzt.
Was gilt, wenn wegen der Lage der Scheibe ein Kran oder Gerüst nötig ist?
Kosten, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (Kran- oder Gerüstkosten), werden ersetzt.
Werden Schäden an Rahmen, Beschlägen oder Alarmeinrichtungen übernommen?
Ja. Ersetzt werden Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk sowie Schutz- und Alarmeinrichtungen.
Werden Kosten auch dann übernommen, wenn eine Schadenabwendung erfolglos war?
Ja. Ersetzt werden Kosten für – auch erfolglose – Maßnahmen, die Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften.