In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung wird die Mehrwertsteuer im Rahmen der Entschädigung nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet – nämlich dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder die Steuer tatsächlich gezahlt wurde. Wann genau die Steuer ersetzt wird und wann nicht, lesen Sie hier.
Die Mehrwertsteuer wird im Rahmen der Entschädigungen nur erstattet, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Der Versicherungsnehmer ist für die vom Schaden betroffenen Sachen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
- Die Mehrwertsteuer wurde tatsächlich gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Die Mehrwertsteuer wird nur dann mit erstattet, wenn Sie diese nicht selbst als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen können und Sie die Steuer auch wirklich bezahlt haben. Können Sie die Vorsteuer abziehen, bleibt die Mehrwertsteuer bei der Entschädigung außen vor.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer in der Glasversicherung immer erstattet?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn der Versicherungsnehmer für die vom Schaden betroffenen Sachen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist bzw. die Mehrwertsteuer auch tatsächlich gezahlt wurde.
Was gilt, wenn ich zum Vorsteuerabzug berechtigt bin?
Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird die Mehrwertsteuer im Rahmen der Entschädigung nicht erstattet.
Muss die Mehrwertsteuer tatsächlich gezahlt worden sein?
Ja. Eine Erstattung setzt voraus, dass die Mehrwertsteuer auch tatsächlich gezahlt wurde.