In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung kann sich der Versicherer für den Naturalersatz entscheiden: Beschädigte Sachen werden dann auf seine Veranlassung und Rechnung entsorgt sowie gleichwertig geliefert und eingesetzt. Auch Angleichungskosten werden bis zu einer festgelegten Grenze übernommen.
Wenn wir den Naturalersatz wählen:
Auf unsere Veranlassung und auf unsere Rechnung werden die zerstörten oder beschädigten versicherten Sachen entsorgt und in gleicher Art und Güte an den Schadenort geliefert und eingesetzt.
Kosten für Angleichungen:
Kosten für eine Angleichung unbeschädigter Sachen (Farb- oder Strukturangleichungen) an entschädigte Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsachen im äußeren Erscheinungsbild werden im Rahmen unseres Auftrages bis zu einer maximalen Höhe von 1.000 EUR übernommen.
Was bedeutet das konkret?
Entscheidet sich der Versicherer für den Naturalersatz, kümmert er sich selbst um die Beseitigung des Schadens: Er lässt die beschädigten Sachen entsorgen und gleichwertig ersetzen und einsetzen. Muss dabei etwas farblich oder in der Struktur angepasst werden oder weichen die Ersatzsachen fertigungsbedingt optisch ab, werden diese Kosten bis zu einer bestimmten Obergrenze mitgetragen.
Häufige Fragen
Was bedeutet Naturalersatz in der Glasversicherung?
Beim Naturalersatz werden auf Veranlassung und Rechnung des Versicherers die zerstörten oder beschädigten versicherten Sachen entsorgt und in gleicher Art und Güte an den Schadenort geliefert und eingesetzt.
Wer trägt die Kosten beim Naturalersatz?
Die Entsorgung, Lieferung und das Einsetzen erfolgen auf Veranlassung und auf Rechnung des Versicherers.
Werden Kosten für Farb- oder Strukturangleichungen übernommen?
Ja. Kosten für eine Angleichung unbeschädigter Sachen an entschädigte Sachen werden im Rahmen des Auftrages übernommen – ebenso für fertigungsbedingte Abweichungen im äußeren Erscheinungsbild.
Bis zu welcher Höhe werden Angleichungskosten übernommen?
Diese Kosten werden im Rahmen des Auftrages bis zu einer maximalen Höhe von 1.000 EUR übernommen.