In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung sind bestimmte Gegenstände vom Schutz ausgenommen – dazu zählen optische Gläser wie Brillen und Ferngläser, Hohlgläser, Geschirr, Displays elektronischer Geräte, komplett aus Glas bestehende Gebäude, Gewächshäuser, Schwimmbadabdeckungen sowie Photovoltaik- und Solaranlagen. Hier finden Sie den klaren Überblick.
In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung besteht kein Versicherungsschutz für:
- optische Gläser (z. B. Brillen und Ferngläser), Hohlgläser (z. B. Trinkgläser), Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel;
- Displays elektronischer Geräte (z. B. Fernseher, Laptop, Smartphone);
- Gebäude, die überwiegend aus Glas bestehen, Gewächshäuser und Schwimmbadabdeckungen;
- Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind;
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren, Displays von Tablets und Smartphones);
- Photovoltaikanlagen bzw. Solaranlagen.
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung schützt nicht jedes Glas. Bestimmte Gegenstände sind ausdrücklich vom Schutz ausgenommen. Dazu zählen etwa Brillen, Trinkgläser und Geschirr, die Displays elektronischer Geräte, komplett aus Glas bestehende Gebäude sowie Gewächshäuser und Schwimmbadabdeckungen. Auch Sachen, die schon bei Antragstellung beschädigt waren, sowie Photovoltaik- und Solaranlagen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Brillen und Ferngläser in der Glasversicherung mitversichert?
Nein. Optische Gläser wie Brillen und Ferngläser sowie Hohlgläser (z. B. Trinkgläser), Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Ist das Display meines Smartphones oder Fernsehers versichert?
Nein. Displays elektronischer Geräte wie Fernseher, Laptop und Smartphone sind nicht versichert. Das gilt auch für Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind.
Sind Gewächshäuser oder Schwimmbadabdeckungen abgedeckt?
Nein. Gebäude, die überwiegend aus Glas bestehen, Gewächshäuser und Schwimmbadabdeckungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Gilt der Schutz für bereits beschädigte Sachen?
Nein. Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind, sind nicht versichert.
Sind Photovoltaik- oder Solaranlagen mitversichert?
Nein. Photovoltaikanlagen bzw. Solaranlagen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.