Die Glasversicherung der Andsafe Versicherung schützt zahlreiche Glaselemente in Wohnung und Gebäude – von Scheiben, Platten und Spiegeln der Einrichtung über fest verbundene Gebäudeverglasungen bis hin zu Kochflächen, Ofenscheiben, Aquarien, Wintergärten und Duschabtrennungen.
In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung besteht Versicherungsschutz für:
- Scheiben, Platten und Spiegel der Wohnungseinrichtung aus Glas oder transparentem Kunststoff (Mobiliarverglasungen);
- Scheiben, Platten, Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkuppeln aus Glas oder transparentem Kunststoff, die fachmännisch eingesetzt und mit dem Gebäude fest verbunden sind (Gebäudeverglasungen);
- Glaskeramik- und Induktionskochflächen, inkl. deren Elektrik/Elektronik;
- Aquarien und Terrarien aus Glas;
- Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektroherden, Mikrowellen und Gasgeräten;
- Scheiben von Wintergärten aus Glas;
- Duschabtrennungen bzw. Duschkabinen aus Kunststoff oder Glas.
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung deckt viele verschiedene Glaselemente in Wohnung und Gebäude ab. Dazu zählen sowohl bewegliche Glasgegenstände der Einrichtung als auch fest mit dem Gebäude verbundene Verglasungen. Auch besondere Glasflächen wie Kochfelder, Ofenscheiben, Aquarien, Wintergärten und Duschabtrennungen sind erfasst. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die konkreten Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Sind Spiegel der Wohnungseinrichtung mitversichert?
Ja. Scheiben, Platten und Spiegel der Wohnungseinrichtung aus Glas oder transparentem Kunststoff (Mobiliarverglasungen) sind versichert.
Ist mein Ceranfeld über die Glasversicherung abgedeckt?
Ja. Glaskeramik- und Induktionskochflächen sind inklusive deren Elektrik/Elektronik versichert.
Gehören Aquarien und Terrarien zu den versicherten Sachen?
Ja. Aquarien und Terrarien aus Glas sind über die Glasversicherung der Andsafe Versicherung erfasst.
Sind Duschabtrennungen versichert?
Ja. Duschabtrennungen bzw. Duschkabinen aus Kunststoff oder Glas gehören zu den versicherten Sachen.
Was zählt zu den Gebäudeverglasungen?
Zu den Gebäudeverglasungen zählen Scheiben, Platten, Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkuppeln aus Glas oder transparentem Kunststoff, die fachmännisch eingesetzt und mit dem Gebäude fest verbunden sind.