In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung sind bestimmte Gefahren vom Schutz ausgenommen: etwa Schrammen und Muschelausbrüche durch Glasbruch, das Undichtwerden von Isolierverglasungen sowie Schäden, die eine andere Versicherung ersetzt. Auch Brand, Sturm, Einbruch, Krieg und Kernenergie zählen zu den ausgeschlossenen Gefahren.
Nicht versichert sind folgende Gefahren:
- Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche) durch Glasbruch.
- Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum).
- Schäden an versicherten Sachen, für die Entschädigung über eine andere Versicherung (z. B. Wohngebäudeversicherung) erlangt werden kann.
Ebenfalls nicht versichert sind Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm/Hagelschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, innere Unruhen, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung deckt nicht alles ab. Reine Oberflächen- oder Kantenschäden wie Kratzer, das Beschlagen von Isolierglas durch Alterung oder Herstellungsfehler und Schäden, die bereits eine andere Police übernimmt, bleiben außen vor. Auch klassische Elementar- und Feuergefahren sowie Ereignisse wie Krieg oder Kernenergie sind ausgeschlossen. So erkennen Sie schnell, welche Fälle über diesen Tarif nicht geregelt sind.
Häufige Fragen
Sind Kratzer oder Muschelausbrüche im Glas versichert?
Nein. Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten wie Schrammen oder Muschelausbrüche durch Glasbruch sind nicht versichert.
Ist das Beschlagen von Isolierglas mitversichert?
Nein. Das Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum) ist nicht versichert.
Was gilt, wenn eine andere Versicherung den Schaden ersetzt?
Schäden an versicherten Sachen, für die eine Entschädigung über eine andere Versicherung wie die Wohngebäudeversicherung erlangt werden kann, sind nicht versichert.
Sind Sturm, Feuer oder Einbruch von der Glasversicherung gedeckt?
Nein. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm/Hagelschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch sind nicht versichert.
Gilt der Schutz auch bei Krieg oder Kernenergie?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, innere Unruhen, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.