Die Glasversicherung der Andsafe Versicherung übernimmt Schäden, wenn versicherte Verglasungen durch Bruch zerbrechen, zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Hier erfahren Sie im Überblick, welche Gefahren im Detail abgedeckt sind.
Versicherte Gefahren:
Versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Verglasungen durch Bruch (Zerbrechen)
- zerstört werden,
- beschädigt werden oder
- abhandenkommen.
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung greift, wenn eine versicherte Verglasung zu Bruch geht. Dabei ist es unerheblich, ob das Glas komplett zerstört wird, nur beschädigt wird oder abhandenkommt – in all diesen Fällen liegt ein versicherter Schaden vor. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Glasversicherung versichert?
Versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Verglasungen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Was bedeutet „Bruch“ in diesem Zusammenhang?
Mit Bruch ist das Zerbrechen der versicherten Verglasung gemeint.
Ist auch das Abhandenkommen der Verglasung versichert?
Ja, auch das Abhandenkommen versicherter Verglasungen ist als versicherter Schaden abgedeckt.
Sind auch reine Beschädigungen ohne vollständige Zerstörung versichert?
Ja, versichert sind sowohl die Zerstörung als auch die Beschädigung versicherter Verglasungen durch Bruch.