In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt haben. Sie können einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
2. Verzinsung
Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen, es sei denn, sie
wurde innerhalb eines Monats geleistet. - Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei vier Prozent und höchstens bei sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
3. Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem wir die die Entschädigung aufgrund Ihres Verschuldens nicht ermitteln oder zahlen können.
4. Aufschiebung der Zahlung
Wir können die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen oder aus Anlass des Versicherungsfalls ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie läuft. Gleiches gilt, wenn das Verfahren nicht gegen Sie geführt wird, sondern gegen eine Person, die befugt ist, selbstständig in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu handeln und damit Ihre „Risikoverwaltung“ übernimmt (Repräsentant:in).