In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
In bestehenden Verträgen dürfen wir in Ausnahmefällen einzelne Regelungen ergänzen oder ersetzen, wenn die ursprüngliche Regelung aus einem der folgenden Gründe unwirksam geworden ist:
- Das Gesetz, das Grundlage der Bestimmung war, wurde geändert.
- Eine neue höchstrichterliche Rechtsprechung betrifft unmittelbar den Vertrag.
- Es gibt Änderungen der Verwaltungspraxis des Commissariat aux Aussurances (CAA), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Kartellbehörden, die für uns bindend sind.
- Es gibt konkrete individuelle Weisungen durch das Commissariat aux Aussurances (CAA), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Kartellbehörden, die für uns bindend sind.
Zudem muss durch die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung eine Lücke im Vertrag entstanden sein, die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung, das bei Vertragsschluss bestand, in erheblichem Maße stört.
Die geänderte Regelung darf Sie nicht schlechter stellen als die Regelung, die bei Vertragsschluss vorhanden war. Das betrifft sowohl die geänderte Regelung selbst als auch ihr Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrages.
Die geänderte Regelung werden wir Ihnen in Textform mitteilen und erläutern. Innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung können Sie den Vertrag kündigen. Tun Sie das nicht, wird die Änderung wirksam. Voraussetzung ist, dass wir Sie spätestens einen Monat vor dem beabsichtigten Änderungstermin informiert und über Ihr Kündigungsrecht in Textform belehrt haben.