In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Ihre Ersatzansprüche gegen Dritte
Haben Sie einen Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, geht der Anspruch nur dann auf uns über, wenn die Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
2. Ihre Pflicht zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Sie müssen alles dafür tun, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegen Dritte nicht verlieren. Gleiches gilt für Rechte, die der Sicherung dieser Ansprüche dienen. Das bedeutet auch, die geltenden Form- und Fristvorschriften zu beachten.
Nachdem Ihr Ersatzanspruch auf uns übergangen ist, sind Sie verpflichtet, bei der Durchsetzung des Anspruchs mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist. Kommen Sie dieser Pflicht vorsätzlich nicht nach und verlieren Sie dadurch den Ersatzanspruch, sind wir im gleichen Umfang von der Leistung an Sie befreit.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. In welchem Maße, hängt von der Schwere Ihres Verschuldens ab. Sind Sie der Auffassung, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist das nur dann relevant, wenn Sie es beweisen können.