In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so verlieren Sie Ihren Leistungsanspruch. Die vorsätzliche Herbeiführung gilt als bewiesen, wenn Sie in einem Strafprozess rechtskräftig wegen eines vorsätzlich begangenen Deliktes verurteilt wurden.
2. Arglistige Täuschung über Tatsachen
Sie verlieren auch dann Ihren Leistungsanspruchs, wenn Sie uns arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind. Die arglistige Täuschung gilt als bewiesen, wenn Sie in einem Strafprozess rechtskräftig wegen Betruges oder Betrugsversuches verurteilt wurden.
3. Verhaltenszurechnung
Hat eine volljährige Person, mit der Sie im versicherten Haushalt zusammenleben, den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder uns arglistig über Tatsachen getäuscht, müssen Sie sich das Verhalten zurechnen lassen, sofern die Person Sie repräsentiert.
Das ist dann der Fall, wenn die Person befugt ist, selbstständig in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu handeln und damit Ihre „Risikoverwaltung“ übernimmt.