In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Wenn Sie Klage erheben
Wollen Sie Rechte aus Ihrem Versicherungsvertrag einklagen, ist das Gericht örtlich zuständig, an dem andsafe seinen Sitz oder seine für den Versicherungsvertrag zuständige Niederlassung hat. Zusätzlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder, falls ein solcher nicht existiert, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Verlegen Sie nach Vertragsabschluss Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind allein die Gerichte des Staates zuständig, in dem andsafe seinen Sitz hat.
2. Wenn andsafe Klage erhebt
Wollen wir Sie aus dem Versicherungsvertrag verklagen, ist das Gericht örtlich zuständig, an dem Sie Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Wohnsitz oder, falls ein solcher nicht existiert, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach dem Sitz von andsafe oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
3. Anzuwendendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht