In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Form und Adressat
Wollen Sie eine Erklärung an uns richten, die im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag steht, oder einer Mitteilungspflicht nachkommen, so genügt es, wenn Sie uns eine E-Mail schreiben. Nur in Fällen, in denen das Gesetz ausdrücklich die Schriftform vorsieht, genügt die Textform nicht. Sind in diesem Vertrag für bestimmte Mitteilungen/Erklärungen andere Formvorgaben vorgesehen, so gelten diese. Richten Sie Ihre Erklärungen und Mitteilungen bitte an die Hauptverwaltung von andsafe oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Mitteilungen bleiben bestehen.
2. Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt es, wenn wir unsere Erklärungen per eingeschriebenem Brief an Ihre letzte uns bekannte Anschrift senden. Die Erklärung gilt dann drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass Sie uns eine Namensänderung nicht mitgeteilt haben.
3. Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung
Haben Sie die Versicherung für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen entsprechend Anwendung.