In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Rechte aus dem Vertrag
Sie können den Versicherungsvertrag auch in eigenem Namen zugunsten einer anderen Person schließen, indem Sie deren Interessen versichern. Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen in diesem Fall nur Ihnen als Versicherungsnehmer:in zu, nicht der versicherten Person. Das gilt auch dann, wenn diese den Versicherungsschein besitzt.
2. Zahlung der Entschädigung
Bevor wir Sie entschädigen, können wir den Nachweis verlangen, dass die versicherte Person ihre Zustimmung dazu erteilt hat. Die versicherte Person braucht wiederum Ihre Zustimmung, um eine Entschädigung von uns verlangen zu können.
3. Kenntnis und Verhalten
Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten als Versicherungsnehmer:in von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten der versicherten Person zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie uns nicht darüber informiert haben, dass Sie den Vertrag geschlossen haben, ohne von der versicherten Person dazu beauftragt worden zu sein.
Auf die Kenntnis der versicherten Person kommt es dagegen nicht an, wenn der Vertrag entweder ohne ihr Wissen abgeschlossen worden ist oder es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.
Soweit der Vertrag sowohl Ihre Interessen als auch die Interessen der versicherten Person umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis der versichertenPerson nur zurechnen lassen, wenn diese Ihr:e Repräsentant:in ist.
Das setzt voraus, dass die Person befugt ist, selbstständig in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu handeln und damit Ihre „Risikoverwaltung“ übernimmt.