In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Angaben über gefahrerhebliche Umstände
Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände mitzuteilen, nach denen wir in Textform (z. B. E-Mail) gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Diese Mitteilungspflicht gilt auch dann, wenn wir Ihnen entsprechende Fragen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme stellen.
Werden Sie beim Vertragsschluss von einer anderen Person vertreten, so ist auch das Wissen bzw. das arglistige Verschweigen von Gefahrumständen durch die andere Person zu berücksichtigen.