In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Der Anspruch auf die Folgebeiträge entsteht zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem Zeitpunkt erfolgt, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben ist.
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, geraten Sie automatisch in Verzug, es sei
denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten.
Befinden Sie sich mit der Beitragszahlung in Verzug, erhalten Sie von uns eine Zahlungsaufforderung in Textform mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Steht der Beitrag nach Ablauf dieser Frist immer noch aus, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz und wir dürfen das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Der Schutz lebt erst dann wieder auf, wenn Sie den rückständigen Beitrag einschließlich der Kosten und Zinsen begleichen.
Das gilt auch dann, wenn wir Ihnen bereits gekündigt haben und seit dem Zugang der Kündigung nicht mehr als ein Monat verstrichen ist. In diesem Fall machen Sie mit der Zahlung also auch die Kündigung rückgängig.