In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Wurden Wertsachen beschädigt, vernichtet oder entwendet, hängt die Höhe unserer Entschädigung davon ab, ob die Sachen in einem verschlossenen Wertschutzschrank sicher aufbewahrt wurden oder nicht.
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind. Freistehende Wertschutzschränke müssen mindestens 200 kg wiegen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gelten die im Schrank aufbewahrten Wertsachen als nicht ausreichend gesichert.
Bei Wertsachen in Wertschutzschränken ist die Entschädigung pro Versicherungsfall auf maximal 40 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten je Versicherungsfall folgende Entschädigungsgrenzen:
- 500 Euro für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
- 1.000 Euro insgesamt für Wertpapiere (z. B. Sparbücher) und sonstige Urkunden;
- 1.000 Euro insgesamt für Antiquitäten, Schmuck, Armbanduhren Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.