In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen ersetzen wir den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Bei beschädigten Sachen zahlen wir die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Außerdem ersetzen wir eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden) ersetzen wir einen Betrag, der dem Minderwert entspricht. Voraussetzung ist, dass Ihnen eine Nutzung der Sache ohne Reparatur zumutbar ist.