In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Ehepaare und andere Partnerschaften
Die folgenden Ziffern gelten sowohl für Ehepaare als auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner:innen am Versicherungsort gemeldet sind
2. Wenn Sie allein Versicherungsnehmer:in sind und aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen
Ziehen Sie aus der gemeinsamen Wohnung aus und bleibt Ihr:e Partner:in dort zurück, sind beide Wohnungen versichert: die bisherige Wohnung und Ihre neue Wohnung.
Das gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens jedoch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung.
3. Wenn Sie beide Versicherungsnehmer sind und einer auszieht
Sind Sie als Paar gemeinsam Versicherungsnehmer und zieht einer von Ihnen aus der gemeinsamen Wohnung aus, sind ebenfalls beide Wohnungen versichert: die bisherige Wohnung und die neue Wohnung der ausziehenden Person.
Das gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens jedoch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.
4. Wenn Sie beide Versicherungsnehmer sind und jeweils in neue Wohnungen ziehen
Sind Sie als Paar gemeinsam Versicherungsnehmer und ziehen Sie beide jeweils in eine neue Wohnung, gelten diese Wohnungen und die bisherige Wohnung als Versicherungsort.
Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.