In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Umzug in eine neue Wohnung
Ziehen Sie um, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
2. Mehrere Wohnungen
Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre bisherige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
3. Umzug ins Ausland
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
4. Mitteilung der neuen Wohnung
Einen Wohnungswechsel müssen Sie uns spätestens bei Umzugsbeginn in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern anzugeben. Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist uns außerdem mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende Sicherungen vorhanden sind. Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das zu einer Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.