In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Sachen gehören Ihnen oder einer Person, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben. Alternativ genügt es, dass die Sachen von Ihnen oder der anderen Person genutzt werden.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht als vorübergehend.
2. Hausstand während der Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes
Halten Sie sich längere Zeit außerhalb der Wohnung auf, weil Sie eine Ausbildung, einen freiwilligen Wehrdienst oder einen sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst absolvieren, bleiben versicherte Sachen während der gesamten Dauer der Ausbildung oder des Dienstes versichert, obwohl sie sich nicht am Versicherungsort befinden.
Voraussetzung ist, dass sie keinen eigenen Hausstand gründen.
Entsprechendes gilt, wenn nicht Sie, sondern eine Person, mit der Sie in der versicherten Wohnung zusammenleben, sich länger aus den genannten Gründen außerhalb der Wohnung aufhält.
3. Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen nach Beitrag ""Einbruchdiebstahl" erfüllt sein.
4. Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur dann, wenn die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Das gilt auch dann, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
5. Besonderheit bei Schäden durch Naturereignisse
Für Schäden durch Naturereignisse besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.