In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Es besteht Versicherungsschutz für die Zeit vom Versicherungsbeginn dieses Vertrages bis zum Vertragsablauf der wirksam bestehenden anderweitigen Hausratversicherung (sog. Grundvertrag) für das gleiche Risiko Versicherungsschutz im Rahmen einer Summen- und Konditionsdifferenzdeckung.
Soweit der Versicherungsschutz dieses Vertrages über den des Grundvertrages hinausgeht, besteht Versicherungsschutz bis zum jeweiligen Ablauf des anderen Versicherungsvertrages (Differenzdeckung).
Dieser Versicherungsschutz besteht auch für den Zeitraum zwischen der Antragsstellung und dem vereinbarten Versicherungsbeginn dieses Vertrages. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsschutz des Grundvertrags wegen Nichtzahlung des Beitrags oder einer Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise verweigert wurde.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungsfalls diesen zunächst dem Versicherer des Grundvertrags anzuzeigen und dort seine Ansprüche geltend zu machen.