In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt folgendes:
Best-Leistungsgarantie
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Sollte ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Hausratversicherung mit weitergehendem Leistungsumfang, höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringeren Selbstbeteiligungen als wir in unserer Hausratversicherung anbieten, werden wir im Schadenfall Folgendes tun:
- Wir werden den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern, wenn Sie den Nachweis erbringen, dass die genannte Voraussetzung vorliegt.
- Wir werden die Entschädigungsgrenzen (Sublimits) bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderen Versicherers erweitern. Die Grenze bildet jedoch die Hauptversicherungssumme, die diesem Vertrag zugrunde liegt.
- Wir werden die Selbstbeteiligung, sofern es sich nicht um eine generell zu Ihrem Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung handelt (z. B. tarifliche oder sanierungsbedingte
Selbstbeteiligung), auf die Höhe der Selbstbeteiligung des anderen Vertrages reduzieren. Voraussetzung ist, dass Sie die weitergehenden Leistungen nachweisen, indem
Sie uns entsprechende Versicherungsbedingungen vorlegen. Diese müssen aktuell
und für jedermann zugänglich sein. Es darf sich also z. B. nicht um Sonderbedingungen/-tarife handeln, die nur von speziellen Personenkreisen abgeschlossen werden
können.
Die Leistungsgarantie gilt nicht, wenn es sich um Gefahren und Leistungen handelt, die wir mit Ihnen im aktuellen Vertrag auch hätten vereinbaren können, aber nicht vereinbart haben, weil Sie dies nicht gewünscht oder wir dies abgelehnt haben.
Von dieser Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen sind:
- Ansprüche aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen;
- Ansprüche aus Einschlüssen und/oder Leistungserweiterungen der Allgefahren-Deckung, All-Risk-Deckung sowie unbenannte Gefahren
- Ansprüche aus Einschlüsse von Elementargefahren;
- Ansprüche aus Schäden durch Sturmflut;
- Ansprüche aus Schäden durch Grundwasser;
- Ansprüche aus einer Glasversicherung
- Ansprüche die sich auf Wartezeiten beziehen
- Ansprüche aus Versicherungsfällen, soweit diese unter bestehende Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland fallen. Das gilt auch für Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblickauf andere Staaten erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen;
- Ansprüche, die durch vorsätzliches Verhalten entstanden sind;
- Ansprüche bei einfachem Fahrraddiebstahl;
- Ansprüche für Assistance und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen;
- Ansprüche aus einer Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit;
- Ansprüche aus beruflichen und gewerblichen Risiken;