In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Leitungswasserschäden (Nässeschäden)
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist, aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder
deren wasserführenden Teilen, - Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- Wasserbetten, Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Aquarien.
Versichert sind auch Leitungswasserschäden an versicherten Sachen, die durch Witterungsniederschläge entstehen, welche bestimmungswidrig innerhalb des Gebäudes aus Regenableitungsrohren austreten und unmittelbar in das Gebäude eindringen.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
2. Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Schäden innerhalb von Gebäuden versichert:
- frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- Bruchschäden von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- Bruchschäden von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern die Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind;
- frostbedingte Bruchschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähnen, Ventilen, Geruchsverschlüssen und Wassermessern sowie deren Anschlussschläuchen;
- frostbedingte Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen (in allen Fällen gilt der gesamte Baukörper inkl. der Bodenplatte als innerhalb des Gebäudes liegend);
- Bruchschäden an Rohren von Solarheizungsanlagen auf dem Dach. Diese Rohre gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Nicht versichert sind dagegen Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend), es sei denn, wir ausdrücklich etwas anderes vereinbart.