In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Wir entschädigen Vermögenseinbußen, die Ihnen beim privaten Online-Banking oder Online- Warenhandel durch Pishing entstehen.
1. Begriff des Phishing
Pishing liegt vor, wenn sich Täter (z. B. Hacker) mit Hilfe gefälschter E-Mails Zugangs- und Identifikationsdaten von Ihnen verschaffen, um unter Ihrer Identität Bestellungen aufzugeben oder Überweisungen zu tätigen. Um an die Daten zu kommen, täuschen die Täter typischerweise vor, jemand zu sein, dem Sie vertrauen, damit Sie Ihre Daten preisgeben.
2. Versicherte Schäden
Versichert sind Vermögenseinbußen, die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultieren, und zwar in Höhe des abgebuchten Betrags. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie die Online-Banking-Aktion entweder in der versicherten Wohnung durchgeführt haben oder über Laptops / Andsafe portable PCs, die Ihnen gehören.
3. Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind
- andere Arten des Erlangens von Zugangs- oder Identifikationsdaten oder andere Arten der Internetkriminalität;
- aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung oder in Rechnung gestellte Kosten der Bank);
- Schäden, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz besteht oder soweit ein kontoführendes Kreditinstitut oder Unternehmen sie begleicht oder dafür haftet.
4. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
Sie müssen den Computer, den Sie zum Online-Banking/Online-Einkauf nutzen, mit einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie einer Virenschutzsoftware, die auf dem neuesten Stand gehalten wird, ausstatten. Virendefinitionen sind mindestens einmal im Monat zu aktualisieren. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so findet "Obliegenheitsverletzung" Anwendung.
5. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
Ist der Versicherungsfall eingetreten, so sind Sie verpflichtet, Folgendes zu tun:
- Sie müssen den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
- Sie müssen den Versicherungsfall unverzüglich bei dem kontoführenden Kreditinstitut oder dem Unternehmen des betroffenen Accounts anzeigen (folgend Unternehmen).
- Sie müssen in Abstimmung mit dem Kreditinstitut oder dem Unternehmen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, die den Schaden mindern (z. B. der Abbuchung widersprechen) oder eine weitere Vergrößerung des Schadens verhindern (z. B. indem Sie Ihr Konto sperren lassen).
- Sie müssen sich darum bemühen, dass der Verursacher oder das kontoführende Kreditinstitut oder Unternehmen den Schaden begleicht.
Darüber hinaus müssen Sie auf unsere Anweisung hin bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und uns alle Auskünfte erteilen, die zur Feststellung der Schadenursache und des Schadens erforderlich sind.
Das kontoführende Kreditinstitut oder das Unternehmen ist zu ermächtigen, uns alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalls zu erteilen. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so können wir leistungsfrei sein.
6. Entschädigungsgrenzen
Unsere Entschädigung ist pro Versicherungsfall auf ein Prozent der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.