In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Versichert sind Schäden durch einen Raub.
Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser versucht oder vollendet wurde. Wann ein Raub vorliegt, ergibt sich
folgendermaßen.
Die Ziffern gelten in gleicher Weise, wenn nicht Sie, sondern eine Person, die sich mit Ihrer Zustimmung in der versicherten Wohnung aufhält, von der gewaltsamen Wegnahme betroffen ist.
1. Wegnahme durch Anwendung von Gewalt
Der Täter wendet Gewalt gegen Sie an, damit Sie sich nicht gegen die Wegnahme versicherter Sachen wehren. Entwendet der Täter die Sachen, ohne Ihren bewussten Widerstand zu überwinden (z. B. durch Trickdiebstahl), liegt keine Gewalt vor.
2. Wegnahme mittels Androhung einer Gewalttat
Sie geben versicherte Sachen heraus oder lassen sie sich wegnehmen, weil der Täter Ihnen androht, sonst am Versicherungsort eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben gegen Sie zu begehen. Bei mehreren Versicherungsorten ist der Ort maßgeblich, an dem die Drohung ausgesprochen wird.
3. Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft
Ihnen werden versicherte Sachen weggenommen, während Ihre Widerstandskraft infolge einer Beeinträchtigung Ihres körperlichen Zustands ausgeschaltet war. Dabei muss die Beeinträchtigung unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht selbst verschuldete Ursache, z. B. eine Ohnmacht oder einen Herzinfarkt, entstanden sein.
4. Sonderfall: Wegnahme heranzuschaffender Sachen
Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, sind nicht versichert, es sei denn,
- dies geschieht am Versicherungsort, an dem die Tathandlungen verübt werden, oder
- die Heranschaffung der Sachen wurde an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst (räuberische Erpressung).