In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die Ihnen oder einer Person, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, durch Trickdiebstahl entwendet werden.
Ein versicherter Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl dadurch ermöglicht wird, dass sich der Täter durch das Vortäuschen falscher Tatsachen Zutritt zur Wohnung verschafft.
Das betrifft insbesondere die folgenden Fälle:
- Der Täter täuscht eine Notlage vor oder eine Situation, die sonstige Hilfe erfordert.
- Der Täter behauptet, er sei zum Betreten der Wohnung befugt.
- Der Täter täuscht eine persönliche Beziehung vor.
Sie haben den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Abhandengekommene Kredit - und/oder Scheckkarten müssen Sie unverzüglich sperren lassen.
Verletzen Sie diese Obliegenheiten, so können wir leistungsfrei sein.
Bei entwendeten Wertpapieren (z. B. Sparbüchern) und sonstigen Urkunden sowie bei Schmuck, Armbanduhren Edelsteinen, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und allen Sachen aus Gold oder Platin müssen Sie nachweisen, dass die entwendeten Sachen nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
Für den einfachen Diebstahl von Hör- und Sehhilfen (nur geschliffene Gläser) sowie Zähnen und Gebissen von allen im versicherten Haushalt lebenden Personen wird der Zeitwert entschädigt.
Unsere Entschädigung ist pro Versicherungsfall auf ein Prozent der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.