In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die sich vorübergehend nicht in Ihrer Wohnung, sondern in einem Kraftfahrzeug befinden, soweit die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Es handelt sich um Sachen, die Ihnen oder einer Person, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, gehören oder Ihrem persönlichen Gebrauch dienen.
- Es handelt sich nicht um Wertsachen. Keine Wertsachen sind optische Geräte sowie Geräte der Informationstechnologie (z. B. Laptop, Mobiltelefon, mobile Navigationsgeräte).
- Die Sachen werden wie folgt entwendet: durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge oder Wohnmobile bzw. Campingfahrzeuge, verschlossener am Fahrzeug befestigter Dachboxen oder verschlossener Kraftfahrzeuganhänger. Versichert sind auch Sachen, die bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Alternativ zum Aufbrechen reicht es für den Versicherungsschutz aus, wenn ein falscher Schlüssel oder ein anderes nicht dafür bestimmtes Werkzeug zum Öffnen der Türen oder Behältnisse genutzt wurde. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
- Optische Geräte sowie Geräte der Informationstechnologie (z. B. Laptop, Mobiltelefon, mobile Navigationsgeräte) müssen sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in einem nicht einsehbaren Bereich des Fahrzeugs befunden haben.
- Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Verletzten Sie diese Obliegenheit, so können wir zur Kündigung berechtigt oder leistungsfrei sein
Für den Diebstahl aus Kraftfahrzeugen besteht Versicherungsschutz innerhalb Deutschlands, der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören.
Unsere Entschädigung ist pro Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.