In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Wir leisten Entschädigung, wenn folgende Sachen gestohlen werden: Wäschespinnen, Markisen, Gartenmöbel und -geräte, Räsenmäher (Mähroboter) mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind, Gartengrills sowie fest verankerte Gartenskulpturen.
Außerdem umfasst der Versicherungsschutz privat genutzte Antennenanlagen sowie Anlagen der regenerativen Energieversorgung, die durch Diebstahl außerhalb der Versicherungsräume auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück entwendet werden.
Voraussetzung des Versicherungsschutzes ist stets, dass Sie den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Verletzten Sie diese Obliegenheit, können wir leistungsfrei sein.
Besteht Versicherungsschutz, so ist die Entschädigung pro Versicherungsfall auf maximal 1.500 Euro begrenzt.