In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Der Diebstahl von Fahrrädern ist nur dann versichert, wenn wir dies ausdrücklich mit Ihnen vereinbart haben.
Vom Versicherungsschutz umfasst sind in diesem Fall nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Fahrräder (auch Elektrofahrräder) und die damit fest verbundenen Fahrradanhänger und Trailer-Bikes. Die Regelungen zur Außenversicherung gelten entsprechend.
Für Sachen, die mit den Fahrrädern lose verbunden sind und regelmäßig ihrem Gebrauch dienen, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet worden sind.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Versicherungsschutz greift:
- Das Fahrrad muss zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert gewesen sein oder sich in einem verschlossenen Kraftfahrzeug (nicht KfzAnhänger) befunden haben.
- Sie können Unterlagen vorlegen, die den Erwerb und die Identität (Hersteller, Marke und Rahmennummer) des Fahrrads belegen. Ist Ihnen das nicht zumutbar, müssen Sie die Merkmale des Fahrrads anderweitig nachweisen können.
- Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Verletzten Sie diese Obliegenheit, so können wir zur Kündigung berechtigt oder leistungsfrei sein
Unsere Entschädigung ist pro Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein genannten
Beträge begrenzt.