In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gilt folgendes:
1. Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeugs
Schäden, die durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeugs oder einer Arbeitsmaschine entstehen, sind versichert, sofern die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllt sind:
(1) Es greift keine andere Versicherung. Ersetzt eine andere Versicherung den Schaden nur teilweise, so ersetzen wir die bestehende Differenz.
(2) Im Zeitpunkt des Anpralls wurde das Fahrzeug bzw. die Maschine weder von Ihnen noch einer Person, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, gelenkt bzw. bedient.
2. Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert sind Schäden, die durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs entstehen. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz von Teilen des Luftfahrzeugs und seiner Ladung.
3. Überschallknall
Versichert sind Schäden infolge der Druckwelle, die durch den Überschallknall eines Luftfahrzeugs entsteht.