In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gehören zum Hausrat:
1. Sachen zur privaten Nutzung
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Sie in Ihrem Haushalt zu privaten Zwecken nutzen oder privat verbrauchen.
2. Wertsachen
Auch bestimmte Wertsachen gehören zum Hausrat. Anders als bei anderen Hausratgegenständen ist die Höhe der Entschädigung hier jedoch begrenzt.
(1) Versicherte Wertsachen
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge
- Wertpapiere (z. B. Sparbücher) und sonstige Urkunden
- Schmuck, Armbanduhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie
alle Sachen aus Gold oder Platin - Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbeln
(2) Wertsachen in einer dauerhaft unbewohnten Wohnung
Wertsachen, die sich in einer dauerhaft unbewohnten Wohnung befinden, sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst . Bei einer solchen Wohnung sind zudem die Obliegenheiten zu beachten.
3. Einbaumöbel, Einbauküchen und andere Einbauten
Zum Hausrat gehören auch alle in das Gebäude eingefügten Sachen, insbesondere Einbaumöbel und Einbauküchen, sofern die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben die Sachen als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen.
- Sie tragen für die Sachen nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko (Gefahrtragung).
4. Anbaumöbel und -küchen
Wurden Einbauten in das versicherte Gebäude serienmäßig angefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Verhältnisse des versicherten Gebäudes angepasst, so handelt es sich um sog. Anbaumöbel bzw. -küchen. Auch sie gehören zum Hausrat.
5. Privat genutzte Antennen, Markisen und Balkonkraftwerke
Zum Hausrat gehören auch Markisen und privat genutzte Antennenanlagen, die ausschließlich der versicherten Wohnung nach Ziffer 2 dienen und sich auf demselben Grundstück befinden wie diese. Zusätzlich gelten selbst genutzte Balkonkraftwerke (sog. Mini Photovoltaik Anlagen oder Steckersolaranlagen) als mitversichert, sofern diese den gesetzlichen Regelungen entsprechen und sich auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung befinden.
6. Selbstfahrende Fahrzeuge
Zum Hausrat gehören auch selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, sofern sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
7. Sportgeräte
Zum Hausrat gehören auch Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer
Motoren sowie Surfgeräte.
8. Fall- und Gleitschirme
Zum Hausrat gehören auch Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen
9. Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände
Zum Hausrat gehören auch Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Sie ausschließlich beruflich oder gewerblich nutzen. Gleiches gilt für Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die eine Person, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, in der genannten Weise nutzt.
10. Haustiere
Auch Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel), gehören zum Hausrat.