Bei der andsafe Hausratversicherung sind Schäden durch Raub versichert – unabhängig davon, ob die Tat vollendet oder nur versucht wurde. Als Raub gelten die gewaltsame Wegnahme, die Androhung einer Gewalttat, die Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft sowie der erweiterte Beraubungsbegriff; auch Kartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl oder Raub ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer festen Grenze abgesichert.
Versichert sind Schäden durch einen Raub. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Raub vollendet oder nur versucht wurde. Wann ein Raub vorliegt, ergibt sich aus den folgenden Punkten.
Diese Regelungen gelten in gleicher Weise, wenn nicht Sie selbst, sondern eine Person von der gewaltsamen Wegnahme betroffen ist, die sich mit Ihrer Zustimmung in der versicherten Wohnung aufhält.
Wegnahme durch Anwendung von Gewalt
Der Täter wendet Gewalt gegen Sie an, damit Sie sich nicht gegen die Wegnahme versicherter Sachen wehren. Entwendet der Täter die Sachen, ohne Ihren bewussten Widerstand zu überwinden (z. B. durch Trickdiebstahl), liegt keine Gewalt vor.
Wegnahme mittels Androhung einer Gewalttat
Sie geben versicherte Sachen heraus oder lassen sie sich wegnehmen, weil der Täter bzw. die Täterin Ihnen androht, andernfalls am Versicherungsort eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben zu begehen – gegen Sie oder gegen Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Bei mehreren Versicherungsorten ist der Ort maßgeblich, an dem die Drohung ausgesprochen wird.
Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft
Ihnen werden versicherte Sachen weggenommen, während Ihre Widerstandskraft infolge einer Beeinträchtigung Ihres körperlichen Zustands ausgeschaltet war. Die Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben. Sie muss durch einen Unfall oder eine sonstige nicht selbst verschuldete Ursache entstanden sein, zum Beispiel durch eine Ohnmacht oder einen Herzinfarkt.
Erweiterter Beraubungsbegriff
Versichert sind auch Schäden durch Raub, wenn versicherte Sachen auf Verlangen des Täters bzw. der Täterin an den Ort der späteren Wegnahme oder Herausgabe geschafft werden.
Kartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl/Raub
Wir leisten Entschädigung für Schäden, die durch den Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten infolge eines Einbruchdiebstahls oder eines Raubes eintreten. Voraussetzung ist, dass beide der folgenden Bedingungen vorliegen:
- Sie können weder von dem Unternehmen, das die Karte ausgegeben hat, noch aus einem anderen Versicherungsvertrag eine Entschädigung verlangen.
- Sie lassen Ihr Konto nach einem Versicherungsfall unverzüglich sperren, das heißt innerhalb von 48 Stunden ab Kenntniserlangung. Die Sperr-Anzeige können Sie bei Ihrer Bank (möglichst der kontoführenden Stelle) oder dem Zentralen Sperr-Annahmedienst erstatten.
Die Höchstentschädigung pro Versicherungsfall ist auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert sind Raubschäden, egal ob der Raub gelungen ist oder nur versucht wurde. Als Raub gelten die Wegnahme unter Gewalt, unter Androhung einer Gewalttat, nach unverschuldetem Verlust der Widerstandskraft sowie das Herbeischaffen von Sachen auf Verlangen des Täters. Der Schutz gilt auch, wenn eine mit Ihrer Zustimmung in der Wohnung anwesende Person betroffen ist. Zusätzlich ist Kartenmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl oder Raub unter bestimmten Bedingungen bis zu 5 % der Versicherungssumme mitversichert.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch, wenn der Raub nur versucht wurde?
Ja. Versichert sind Schäden durch einen Raub unabhängig davon, ob die Tat vollendet oder nur versucht wurde.
Gilt der Schutz auch, wenn Trickdiebe mir Sachen abnehmen?
Nein. Wenn der Täter Sachen entwendet, ohne Ihren bewussten Widerstand zu überwinden – etwa durch Trickdiebstahl –, liegt keine Gewalt und damit kein Raub im Sinne dieser Regelung vor.
Bis zu welchem Betrag ist Kartenmissbrauch nach einem Raub abgesichert?
Die Höchstentschädigung für Kartenmissbrauch pro Versicherungsfall ist auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie keine Entschädigung vom Kartenherausgeber oder aus einem anderen Vertrag erhalten und das Konto innerhalb von 48 Stunden ab Kenntnis sperren lassen.
Gilt der Schutz nur für mich selbst oder auch für andere in der Wohnung?
Die Regelungen gelten in gleicher Weise, wenn nicht Sie selbst, sondern eine Person von der gewaltsamen Wegnahme betroffen ist, die sich mit Ihrer Zustimmung in der versicherten Wohnung aufhält.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024