Beim Haus- und Wohnungsschutzbrief der andsafe Hausratversicherung organisiert der Versicherer rund um die Uhr Hilfe bei einem unerwarteten Notfall oder Schadensfall in der ständig bewohnten Wohnung oder im Einfamilienhaus und übernimmt dafür die Kosten. Versichert sind der im Versicherungsschein genannte Ort samt Balkonen, Kellern und Garagen; für bestimmte Dienstleistungen gelten jährliche und schadensbezogene Höchstgrenzen, und ausgeschlossen sind unter anderem vorsätzlich herbeigeführte oder durch Krieg und Kernenergie verursachte Schäden.
Der Versicherer erbringt im Versicherungsfall Hilfeleistungen. Er organisiert diese Hilfe und übernimmt die Kosten dafür. Dies gilt bei einem unerwarteten Notfall oder Schadensfall in Ihrer ständig bewohnten Wohnung beziehungsweise in Ihrem ständig bewohnten Einfamilienhaus. Versicherungsort ist der im Versicherungsschein bezeichnete Ort.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf Hilfeleistungen sind gegeben.
- Der Anspruch auf Hilfeleistungen wird durch eine versicherte Person beim Service-Notruf geltend gemacht.
Darüber hinaus werden – unabhängig vom Versicherungsfall – Organisationsleistungen als zusätzliche Service-Leistungen zu den Themen rund um Haus und Wohnung angeboten.
Es steht Ihnen in allen Lebenslagen und an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr ein Service-Notruf zur Verfügung.
Versichertes Risiko
Der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung beziehungsweise das Einfamilienhaus (Versicherungsort). Dazu gehören auch:
- zugehörige Balkone, Loggien und Dachterrassen
- Keller- und Speicherräume
- Garagen (nicht: Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen)
Die Regelungen zum Wohnungswechsel/Umzug aus dem Hauptvertrag gelten entsprechend.
Begrenzung der Leistung
Unsere Leistungen für folgende Dienstleistungen sind je Versicherungsjahr auf maximal 1.500 Euro und je Schadensfall auf 500 Euro begrenzt:
- Türöffnungsservice/Schlüsseldienst
- Rohrreinigungsservice
- Sanitär-Installationsservice
- Elektro-Installationsservice
- Heizungs-Installationsservice
- Notheizung/Leihgeräte
- Schädlingsbekämpfung
- Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern
- Unterbringung von Haustieren im Notfall
- Betreuung von Angehörigen im Notfall
Für die psychologische Betreuung nach einem Hausratschadensfall übernehmen wir Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro je Versicherungsjahr.
Für die zusätzlichen Service-Leistungen wird lediglich die Organisation übernommen. Kosten werden hierfür nicht erstattet.
Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf Hilfeleistung wurden vorsätzlich herbeigeführt.
- Schäden, die durch Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand, Erdbeben oder Kernenergie unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Haus- und Wohnungsschutzbrief bedeutet, dass bei einem Notfall oder Schaden in Ihrer ständig bewohnten Wohnung oder Ihrem Einfamilienhaus Hilfe organisiert und bezahlt wird, sofern Sie den Anspruch über den rund um die Uhr erreichbaren Service-Notruf melden. Versichert ist der im Versicherungsschein genannte Ort samt Balkonen, Kellern und Garagen. Für bestimmte Dienstleistungen gelten Höchstgrenzen pro Jahr und pro Schadensfall, und für die psychologische Betreuung gibt es einen eigenen Jahreshöchstbetrag. Bei vorsätzlich herbeigeführten Fällen sowie bei Schäden durch etwa Krieg, Erdbeben oder Kernenergie besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Wann liegt beim Haus- und Wohnungsschutzbrief überhaupt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Hilfeleistungen gegeben sind und der Anspruch durch eine versicherte Person beim Service-Notruf geltend gemacht wird.
Welche Bereiche der Wohnung oder des Hauses sind mitversichert?
Mitversichert sind die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung bzw. das Einfamilienhaus einschließlich zugehöriger Balkone, Loggien, Dachterrassen, Keller- und Speicherräume sowie Garagen. Nicht versichert sind Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen.
Bis zu welchem Betrag zahlt der Versicherer für Dienstleistungen wie Schlüsseldienst oder Rohrreinigung?
Für Dienstleistungen wie Türöffnungsservice, Rohrreinigung oder Installationsservices sind die Leistungen auf maximal 1.500 Euro je Versicherungsjahr und 500 Euro je Schadensfall begrenzt. Für die psychologische Betreuung nach einem Hausratschadensfall gilt ein Höchstbetrag von 3.000 Euro je Versicherungsjahr.
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch vorsätzlich herbeigeführt wurden, sowie bei Schäden durch Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand, Erdbeben oder Kernenergie.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024