Wer sich ausgesperrt hat, eine verstopfte Leitung, einen Rohrbruch, Stromausfall oder eine defekte Heizung hat, findet beim Haus- und Wohnungsschutzbrief von andsafe im Rahmen der Hausratversicherung konkrete Hilfe: Für Türöffnung, Rohrreinigung, Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallation organisiert und bezahlt der Versicherer den Einsatz einer Fachfirma. Ebenso abgedeckt sind Notheizung mit Leihgeräten, Schädlingsbekämpfung, das Entfernen von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern sowie im Notfall die Unterbringung von Haustieren, die Betreuung von Angehörigen und die Kosten einer ersten psychologischen Beratung.
Für die folgenden Leistungen sind sowohl die Organisation als auch die Kostenübernahme versichert.
Türöffnungsservice/Schlüsseldienst
Wir organisieren und bezahlen das Öffnen der Haus- bzw. Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn Sie nicht in das versicherte Objekt gelangen können. Das gilt, wenn der Schlüssel abhandengekommen oder abgebrochen ist oder wenn Sie sich versehentlich ausgesperrt haben.
Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für ein provisorisches Schloss, falls das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte.
Rohrreinigungsservice
Wir organisieren und bezahlen den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma, wenn im versicherten Objekt Abflussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WCs, Urinalen oder Bodenabläufen verstopft sind und diese Verstopfungen nicht ohne fachmännische Hilfe beseitigt werden können.
Ausgeschlossen sind Leistungen,
- wenn bereits vor Vertragsabschluss Abflussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WCs, Urinalen oder Bodenabläufen verstopft waren,
- oder bei denen die Ursachen der Rohrverstopfungen außerhalb des versicherten Objektes liegen. Dies können beispielsweise Wurzeleinwuchs oder Muffenversatz im Ableitungsrohr sein.
Sanitär-Installationsservice
Wir organisieren und bezahlen den Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebes, wenn im versicherten Objekt die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist oder nicht mehr abgestellt werden kann.
Ausgeschlossen sind Leistungen,
- wenn bereits vor Vertragsabschluss Defekte an der Sanitärinstallation vorhanden und für Sie erkennbar waren,
- die der ordentlichen Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstallation des versicherten Objektes dienen.
Elektro-Installationsservice (Stromausfall)
Wir organisieren und bezahlen den Einsatz eines Elektro-Installateurbetriebes bei Defekten an der Elektro-Installation des versicherten Objektes.
Ausgeschlossen sind Leistungen,
- zur Behebung von Defekten an elektrischen und elektronischen Geräten, wie z. B. Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülmaschinen, Mikrowellen, Herden sowie Backöfen einschließlich Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Heizungssteuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten, Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computer-Hard- und Software, Telefonanlagen, Fernsehgeräten, Stereoanlagen, Video-, CD- und DVD-Playern,
- zur Behebung von Defekten an Stromverbrauchszählern,
- wenn bereits vor Vertragsabschluss Defekte an der Elektroinstallation vorhanden und für Sie erkennbar waren,
- zur Behebung von Defekten aufgrund von Blitz und Überspannung,
- die der ordentlichen Instandhaltung bzw. Wartung der Elektroinstallation des versicherten Objektes dienen.
Heizungs-Installationsservice
Wir organisieren und bezahlen den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebes, wenn im versicherten Objekt
- die Heizung wegen eines Defekts nicht in Betrieb genommen werden kann,
- Heizkörper aufgrund eines Bruchschadens oder einer Undichtigkeit repariert oder ersetzt werden müssen (auszutauschende Heizkörper werden nicht bezahlt).
Ausgeschlossen sind Leistungen,
- wenn bereits vor Vertragsabschluss Defekte an der Heizungsinstallation vorhanden und für Sie erkennbar waren,
- die der ordentlichen Instandhaltung bzw. Wartung der Heizungsinstallation des versicherten Objektes dienen.
Notheizung/Leihgeräte
Fällt während der Heizperiode unvorhergesehen die Heizungsanlage im versicherten Objekt aus und ist eine Abhilfe durch einen Heizungs-Installateurservice nicht möglich, organisieren und bezahlen wir, dass maximal drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung gestellt werden.
Nicht ersetzt werden zusätzliche Stromkosten, die durch den Einsatz der Leih-Heizgeräte entstehen.
Schädlingsbekämpfung
Wir organisieren und bezahlen die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma, wenn im versicherten Objekt der Befall durch Schädlinge aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann. Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfische.
Ausgeschlossen sind Leistungen,
- wenn bereits vor Vertragsabschluss der Befall des versicherten Objektes durch Schädlinge vorhanden und für die versicherte Person erkennbar war,
- sofern der Fachfirma der Zugang zum versicherten Objekt nicht gewährt wird bzw. nicht möglich ist.
Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern
Wir organisieren und bezahlen die fachmännische Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern, die sich im Bereich des versicherten Objektes befinden.
Ausgeschlossen sind Leistungen,
- wenn Ihnen bereits vor Vertragsabschluss die Existenz des Wespen-, Hornissen- oder Bienennestes bekannt war oder sich dieses nicht am Versicherungsort befindet,
- wenn eine Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen-, Hornissen- oder Bienennestes aus Gründen des Artenschutzes gemäß Bundesnaturschutzgesetz bzw. Bundesartenschutzverordnung nicht zulässig ist.
Unterbringung von Haustieren im Notfall
Wir organisieren und bezahlen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Unterbringung und Versorgung der im Haushalt lebenden Haustiere in einer Tierpension bzw. einem Tierheim, wenn das versicherte Objekt aufgrund eines Notfalles vorübergehend nicht bewohnbar ist.
Wir erbringen diese Leistung auch, wenn Sie durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert sind und keine andere Person zur Betreuung zur Verfügung steht. Als Haustiere gelten ausschließlich Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Meerschweinchen und Kaninchen.
Betreuung von Angehörigen im Notfall
Wir organisieren und bezahlen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren oder von zu betreuenden weiteren Angehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, wenn das versicherte Objekt aufgrund eines Notfalles vorübergehend nicht bewohnbar ist.
Wir erbringen diese Leistung auch, wenn Sie durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Angehörigen gehindert sind und keine andere Person zur Betreuung zur Verfügung steht. In diesem Fall erfolgt die Betreuung wenn möglich im versicherten Objekt, solange bis sie z. B. durch einen Ihrer Verwandten übernommen werden kann.
Übernahme der Kosten für eine psychologische Betreuung
Benötigen Sie nach z. B. einem Feuer- oder Einbruchdiebstahlschaden in Ihrer ständig bewohnten Wohnung bzw. Ihrem ständig bewohnten Einfamilienhaus psychologische Hilfe, übernehmen wir auf Ihren Wunsch die nachgewiesenen Kosten für eine erste psychologische Beratung durch einen Psychologen Ihres Vertrauens.
Sollte weitere psychologische Unterstützung notwendig sein, übernehmen wir auch die nachgewiesenen Kosten für ein erstes individuelles Schadenbewältigungsprogramm durch den Psychologen Ihres Vertrauens.
Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn durch anderweitig bestehende Versicherungen (z. B. Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft) keine oder nur Teilzahlungen innerhalb der Entschädigungsgrenze geleistet werden (Subsidiarität).
Was bedeutet das konkret?
Der Haus- und Wohnungsschutzbrief kümmert sich in bestimmten Notlagen sowohl um die Organisation einer passenden Fachfirma als auch um die Bezahlung. Dazu gehören etwa Türöffnung, Rohrreinigung, Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallation, Notheizung mit Leihgeräten, Schädlingsbekämpfung, das Entfernen von Insektennestern sowie im Notfall die Unterbringung von Haustieren und die Betreuung von Angehörigen. Auch die Kosten für eine erste psychologische Beratung können übernommen werden. Für viele Leistungen gelten Ausschlüsse, insbesondere wenn ein Problem bereits vor Vertragsabschluss bestand und erkennbar war oder nur der Wartung dient.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mich aus meiner Wohnung ausgesperrt habe?
Dann wird das Öffnen der Haus- bzw. Wohnungstür durch einen Schlüsseldienst organisiert und bezahlt. Das gilt bei versehentlichem Aussperren sowie bei abhandengekommenem oder abgebrochenem Schlüssel. Wird das Schloss beim Öffnen funktionsunfähig, werden zusätzlich die Kosten für ein provisorisches Schloss übernommen.
Werden defekte Haushaltsgeräte über den Elektro-Installationsservice repariert?
Nein. Ausgeschlossen ist die Behebung von Defekten an elektrischen und elektronischen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülern, Herden, Kühlschränken, Computern oder Fernsehgeräten. Ebenso ausgeschlossen sind Defekte an Stromverbrauchszählern sowie Schäden durch Blitz und Überspannung.
Was gilt, wenn während der Heizperiode die Heizung ausfällt und kein Installateur helfen kann?
Fällt die Heizungsanlage in der Heizperiode unvorhergesehen aus und ist keine Abhilfe durch einen Heizungs-Installateurservice möglich, werden maximal drei elektrische Leih-Heizgeräte organisiert und bezahlt. Zusätzliche Stromkosten durch den Einsatz dieser Leihgeräte werden jedoch nicht ersetzt.
Übernimmt der Schutzbrief die Kosten für psychologische Hilfe nach einem Schaden?
Ja, nach z. B. einem Feuer- oder Einbruchdiebstahlschaden in der ständig bewohnten Wohnung bzw. dem ständig bewohnten Einfamilienhaus werden die nachgewiesenen Kosten einer ersten psychologischen Beratung und bei Bedarf eines ersten individuellen Schadenbewältigungsprogramms übernommen. Dies gilt nur subsidiär, also wenn andere Versicherungen keine oder nur Teilzahlungen leisten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024