Wer bei andsafe eine Hausratversicherung mit Elementarschutz hat, muss selbst aktiv werden, um Elementarschäden zu vermeiden: Wasser führende Anlagen auf dem Grundstück sind freizuhalten, Rückstausicherungen funktionsbereit zu halten und Öltankanlagen im Gebäude fachmännisch gegen Aufschwimmen zu sichern. Wer diese Vorgaben nicht einhält, riskiert Nachteile beim Versicherungsschutz.
Vertraglich ist vereinbart, dass Sie von sich aus alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen den Eintritt von Elementarschäden treffen müssen.
Insbesondere müssen Sie, soweit es Ihnen möglich ist, zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden:
- Anlagen, die Wasser führen, auf dem Versicherungsgrundstück freihalten,
- Rückstausicherungen stets funktionsbereit halten,
- im Gebäude vorhandene Öltankanlagen fachmännisch gegen das Aufschwimmen sichern.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so gelten die Regelungen zu den Folgen einer Obliegenheitsverletzung aus dem Hauptvertrag.
Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gelten die entsprechenden Regelungen zur Gefahrerhöhung aus dem Hauptvertrag.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, selbst dafür zu sorgen, dass Elementarschäden möglichst nicht entstehen. Dazu gehört unter anderem, wasserführende Anlagen auf dem Grundstück freizuhalten, Rückstausicherungen einsatzbereit zu halten und Öltanks im Gebäude fachmännisch gegen Aufschwimmen zu sichern. Halten Sie diese Obliegenheiten nicht ein, kann dies Folgen für Ihren Versicherungsschutz haben – gegebenenfalls auch dann, wenn dadurch eine Gefahrerhöhung entsteht.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich, um Überschwemmungsschäden zu vermeiden?
Sie müssen wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück freihalten, Rückstausicherungen stets funktionsbereit halten und im Gebäude vorhandene Öltankanlagen fachmännisch gegen das Aufschwimmen sichern – soweit Ihnen das möglich ist.
Was passiert, wenn ich eine dieser Obliegenheiten verletze?
Bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten gelten die entsprechenden Regelungen zu den Folgen einer Obliegenheitsverletzung aus dem Hauptvertrag.
Gilt eine besondere Regelung, wenn durch mein Versäumnis das Risiko steigt?
Ja. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, gelten die entsprechenden Regelungen zur Gefahrerhöhung aus dem Hauptvertrag.
Muss ich von mir aus tätig werden, um Elementarschäden zu verhindern?
Ja, es ist vertraglich vereinbart, dass Sie von sich aus alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen den Eintritt von Elementarschäden treffen müssen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024