Bei einem Umzug in eine neue Wohnung räumt andsafe in der Hausratversicherung mit Elementarschadenschutz sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer ein Kündigungsrecht ein: Der Wohnungswechsel berechtigt beide Seiten, diesen Versicherungsschutz zu kündigen, wobei die Kündigung spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über den Wohnungswechsel erfolgen muss und einen Monat nach Zugang wirksam wird.
Beim Umzug in eine neue Wohnung gelten die folgenden Bestimmungen zusätzlich.
Der Wechsel der versicherten Wohnung berechtigt sowohl Sie als auch uns zur Kündigung dieses Versicherungsschutzes.
- Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über den Wohnungswechsel zu erfolgen.
- Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie in eine neue Wohnung umziehen, können sowohl Sie als auch der Versicherer diesen Versicherungsschutz kündigen. Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung über den Wohnungswechsel. Wirksam wird die Kündigung dann einen Monat nach Zugang.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Versicherungsschutz kündigen, wenn ich umziehe?
Ja. Der Wechsel der versicherten Wohnung berechtigt sowohl Sie als auch den Versicherer zur Kündigung dieses Versicherungsschutzes.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Wohnungswechsel erfolgen?
Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über den Wohnungswechsel erfolgen.
Ab wann wird die Kündigung wegen Umzugs wirksam?
Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang wirksam.
Wer darf bei einem Umzug kündigen?
Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer sind zur Kündigung berechtigt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024