Der Hausrattarif von andsafe deckt zahlreiche Sonderfälle und Zusatzleistungen ab: von Sturm- und Hagelschäden über Tierverbiss an Kabeln, eine Küchen-Beihilfe von 300 Euro, Online-Käuferschutz bis 3.500 Euro und Tierarztkosten bis 2.000 Euro bis hin zu Garantien wie Update-, Vorleistungs- und Besserstellungsgarantie – zugleich werden bestimmte Wasser- und Elementarschäden ausdrücklich vom Schutz ausgenommen.
Versichert sind Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser
- Schwamm oder Hausfäulepilze
- Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer, Überschwemmungen oder Witterungsniederschläge oder einen dadurch verursachten Rückstau
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkan-Ausbrüche
- einen Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dieser wurde durch Leitungswasser verursacht
- das Öffnen der Sprinkler oder das Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage
Mitwirkende Ursachen werden nur berücksichtigt, soweit sie ausdrücklich mit aufgeführt sind.
Nicht versichert sind außerdem:
- Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an Sachen, die sich dort befinden
- Schäden am Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist
Sturm und Hagel
Versichert sind ausschließlich bestimmte Schäden durch Sturm und Hagel, die in den folgenden Punkten geregelt sind.
Sturm
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h). Ist die Windstärke für den Schadensort nicht feststellbar, wird das Vorliegen eines Sturms unterstellt, wenn Sie einen der folgenden Sachverhalte nachweisen:
- Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an zuvor in einwandfreiem Zustand befindlichen Gebäuden oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Versicherte Sturm- und Hagel-Ereignisse
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt worden oder abhandengekommen sind:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind
Nicht versicherte Sturm- und Hagel-Ereignisse
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen
- Sturm/Hagel an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen
- sonstige Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkan-Ausbruch)
Sturm- und Hagelschäden auf dem Versicherungsgrundstück
Mitversichert sind Sturm- und Hagelschäden an beweglichen versicherten Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die Höchstentschädigung pro Versicherungsfall ist auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Leistungserweiterungen
Tierverbiss an elektrischen Geräten
Versichert sind Kosten für Reparaturen an Kabeln elektrischer Geräte des Hausrats, die durch den Biss Ihrer Haustiere entstehen. Voraussetzung ist, dass sich die elektrischen Geräte innerhalb der versicherten Wohnräume befinden. Pro Versicherungsfall werden maximal 300 Euro entschädigt.
Beihilfe zur Lebensführung
Ist nach einem versicherten Schadensfall die Küche in den versicherten Wohnräumen nicht nutzbar, so werden einmalig 300 Euro an den/die Versicherungsnehmer:in für Verpflegungsmehrkosten bezahlt. Die Verwendung ist nicht nachzuweisen.
Online-Käuferschutz
Versichert sind Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass der/die Versicherungsnehmer:in oder eine mit ihm/ihr in häuslicher Gemeinschaft lebende Person eine Sache zum privaten Gebrauch über das Internet erworben und bezahlt hat, und einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- Auch 2 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin wurde die Ware noch nicht oder nur teilweise geliefert.
- Die Ware weist einen Sachmangel nach § 434 BGB auf und/oder weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.
- Trotz erfolgter Geltendmachung des gesetzlichen und/oder vertraglichen Rücktrittsrechts wird die Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises durch den Verkäufer ohne Rechtsgrund verweigert.
Der/die Versicherungsnehmer:in muss alle gesetzlich und vertraglich zustehenden Pflichten (z. B. Fristsetzungen zur Nacherfüllung) und Rechte (z. B. Gewährleistung, Widerruf, Rücktritt und Mängelhaftung) ausgeübt haben, ohne dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen fristgerecht nachgekommen ist.
Ersetzt wird der bezahlte Kaufpreis inklusive Versand-/Speditionskosten. Die Höchstersatzleistung pro Schadensfall beträgt 3.500 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt in jedem Schadensfall 10 %. Die Leistung erfolgt subsidiär zu etwaigen anderen Ansprüchen aus z. B. Paypal-Käuferschutz oder Trusted Shops.
Nicht versichert sind Käufe über:
- Waren mit einem Kaufpreis unter 50 Euro
- Waren von Privatpersonen (z. B. über Kleinanzeigen)
- Dienstleistungen
- Urheberrechte
- per Download bereitgestellte Software/Medien
- Lebensmittel und andere verderbliche Waren
- Pflanzen und Tiere
- Immobilien und Grundstücke
Medien aus dem Internet
Versichert sind Schäden an legal aus dem Internet heruntergeladener Musik, Videos oder Software infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens. Der Erwerb ist durch Zahlungsbelege nachzuweisen. Die Höchstersatzleistung pro Schadensfall beträgt 3.500 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall 10 %. Ausgeschlossen bleiben Schäden aufgrund allmählicher Einwirkung.
Mehrleistung für nachhaltige Ersatzbeschaffung/Reparatur
In der Folge eines versicherten Sachschadens leistet der Versicherer über den versicherten Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) hinaus, wenn:
- ein regionales Unternehmen (< 100 km Anfahrt zum Schadenort) zur Reparatur/Wiederherstellung beauftragt wird
- ein nachhaltiges Unternehmen (z. B. Zertifizierung durch Institut für Baubiologie und Nachhaltigkeit) zur Reparatur/Wiederherstellung beauftragt wird
- bei Elektrogeräten die höchste Energieeffizienzklasse gewählt wird
- baubiologische Stoffe für die Wiederherstellung genutzt werden oder
- Sachen aus nachhaltigen Materialien gewählt werden
In der Folge eines versicherten Sachschadens leistet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert), auch wenn gebrauchte oder wiederaufbereitete und günstigere Sachen (Secondhand/Refurbished) anstatt Neuware gekauft werden.
Die Mehrkosten werden, neben der Entschädigungsleistung, in Höhe von 5.000 Euro pro Versicherungsfall ersetzt.
Tierarztkosten für Haustiere
Versichert sind die durch ein versichertes Schadensereignis notwendig gewordenen tierärztlichen Behandlungskosten (auch im Notdienst, bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte – GoT) für Haustiere, die üblicherweise am Versicherungsort gehalten werden (z. B. Hunde, Katzen, Kaninchen). Versichert sind auch die Kosten für ein notwendiges Einschläfern. Die Kosten werden bis maximal 2.000 Euro pro versichertem Ereignis erstattet.
Kosten für Fehlalarme
Versichert sind die entstandenen Kosten:
- für einen Einsatz der Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks o. Ä.
- für die Beseitigung von Gebäudeschäden aufgrund gewaltsamen Eindringens durch Polizei, Feuerwehr o. Ä.
aufgrund von Fehlalarm durch Rauchmelder, die nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut und mit einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet sind.
Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehlalarm durch Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen verursacht wurde. Die Leistung erfolgt subsidiär zu Entschädigungsleistungen (z. B. durch die Gemeinde) von anderer Seite. Die Entschädigung ist auf 2.000 Euro pro Schadensfall begrenzt.
Kfz-Zubehör
Auch nicht am Kfz montierte Reifen, Felgen, Fahrzeugschlüssel, Dachboxen, Fahrradträger und Kindersitze, die sich am Versicherungsort befinden, gelten als Hausrat. Die Höchstentschädigung pro Schadensfall beträgt 2.000 Euro.
Schäden durch Schalenwild
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch wild lebende Tiere, die zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG) zählen (z. B. Wildschweine, Rehe oder Rothirsche). Die Höchstentschädigung pro Schadensfall beträgt 2.000 Euro.
Leistungsgarantien
Updategarantie
Werden die Versicherungsbedingungen Ihres gewählten Tarifes ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten diese auch für Ihren Vertrag als vereinbart. Die Verbesserung wird mit Einführung der neuen Bedingungen auch für den vorliegenden Vertrag wirksam.
Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
Wir garantieren Ihnen, dass der Umfang des Versicherungsschutzes den Mindeststandards der jeweils aktuellen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entspricht.
Vorleistungsgarantie
Ist zum Zeitpunkt der Schadensmeldung nicht klar, ob ein Sachschaden während der Wirksamkeit des vorliegenden Vertrages eingetreten ist, werden wir uns nicht darauf berufen, dass kein Versicherungsschutz bestehe. Wir werden uns dann mit dem Vorversicherer über die Zuständigkeit auseinandersetzen.
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung zum Vorvertrag (Exzedentendeckung)
Geht der Versicherungsschutz des vorliegenden Versicherungsvertrages über den der anderen noch bestehenden (Vor-)Versicherung hinaus, so besteht für den Zeitraum zwischen der Antragsstellung bei uns und dem Ablauf der Vorversicherung (längstens aber für 12 Monate ab Antragsstellung) bereits Versicherungsschutz im Umfang unseres Versicherungsvertrages.
Eine Leistung aus dieser Summen- und Konditionsdifferenzdeckung erfolgt im Anschluss an die Deckung des Vorvertrages. Der/die Versicherungsnehmer:in ist verpflichtet, den Eintritt des Versicherungsfalles zunächst dem Versicherer jenes Vorvertrages anzuzeigen und dort die Ansprüche geltend zu machen. Nach Vorlage einer Bescheinigung/Leistungsabrechnung des Vorversicherers erfolgt dann eine ggf. weitergehende Regulierung auf Basis der vorliegenden Vertragsinhalte.
Unsere Leistung nach vorliegender Ziffer kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn:
- kein Vorvertrag vorhanden ist
- die Gefahr vorher nicht versichert war oder nicht weiter versichert wurde (z. B. Fahrraddiebstahl)
- der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages im Verzug war oder eine Obliegenheit verletzt wurde
- zwischen dem Versicherungsnehmer und dem anderweitigen Versicherer ein Vergleich stattgefunden hat
- keine Nachweise über die Schadenshöhe vorliegen oder lediglich pauschale Entschädigungsleistungen durch den Vorversicherer erbracht wurden
Besserstellungsgarantie
Sollte sich in einem Versicherungsfall herausstellen, dass die Vertragsbedingungen Ihres unmittelbaren Vorvertrages bei einem anderen Versicherer für Sie einen umfangreicheren Versicherungsschutz bieten als die zum Schadenszeitpunkt von uns mit Ihnen vereinbarten Vertragsbedingungen, werden wir den Versicherungsfall auf Ihren Wunsch hin nach den Vertragsbedingungen regulieren, die für Sie günstiger sind. Die Vertragsbedingungen anderer Versicherer sind uns zur Verfügung zu stellen.
Die Vertragsbedingungen des anderen Versicherers können wir nur berücksichtigen, wenn:
- es sich um einen unmittelbaren Vorvertrag handelt, nach dessen Beendigung Sie erstmals Versicherungsschutz bei uns beantragt haben
- es sich um einen dem vorliegenden Vertrag vergleichbaren Vertrag handelt (wenn z. B. vorliegend der Basis-Tarif gewählt wurde, werden auch nur Bedingungen anderer Basis-Tarife berücksichtigt; All-Risk-Deckungen sind keine vergleichbaren Verträge)
- die vom Schaden betroffene Gefahr nach dem Wechsel zu uns weiter versichert wurde und
- die Versicherungssumme im vorliegenden Vertrag nicht reduziert wurde
Generell ausgeschlossene Gefahren
Die folgenden Gefahren sind generell nicht versichert. Dies gilt auch, sofern andere Gefahren den Schaden mitverursacht haben.
Was bedeutet das konkret?
Neben klassischen Gefahren deckt der Tarif auch Sturm- und Hagelschäden sowie eine Reihe von Zusatzleistungen ab, etwa Tierverbiss an Kabeln, eine Küchen-Beihilfe, Online-Käuferschutz, Tierarztkosten oder Schäden durch Schalenwild – jeweils mit eigenen Höchstbeträgen und teils mit Selbstbeteiligung. Bestimmte Wasser- und Elementarschäden, Käufe unter 50 Euro sowie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden sind ausdrücklich ausgenommen. Zusätzlich gelten Garantien wie Update-, Vorleistungs- und Besserstellungsgarantie sowie eine Differenzdeckung zum Vorvertrag, die den Schutz im Vergleich zu einer früheren Versicherung absichern. Für einige Gefahren besteht generell kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Tierarztkosten für Haustiere übernommen?
Notwendig gewordene tierärztliche Behandlungskosten – auch im Notdienst und bis zum 4-fachen Satz der GoT – werden für Haustiere bis maximal 2.000 Euro pro versichertem Ereignis erstattet. Auch ein notwendiges Einschläfern ist versichert.
Welche Voraussetzungen gelten für den Online-Käuferschutz und wie hoch ist die Leistung?
Versichert sind Vermögensschäden bei privaten Internetkäufen, wenn die Ware auch zwei Wochen nach dem Liefertermin nicht geliefert wurde, einen Sachmangel aufweist oder die Rückerstattung ohne Rechtsgrund verweigert wird. Die Höchstersatzleistung beträgt 3.500 Euro pro Schadensfall bei 10 % Selbstbeteiligung; ausgenommen sind unter anderem Käufe unter 50 Euro, von Privatpersonen, Dienstleistungen und verderbliche Waren.
Was passiert, wenn mein früherer Vertrag besseren Schutz bot?
Über die Besserstellungsgarantie reguliert der Versicherer den Fall auf Wunsch nach den günstigeren Bedingungen des unmittelbaren Vorvertrags, sofern dieser Vertrag vergleichbar ist, die betroffene Gefahr weiter versichert wurde und die Versicherungssumme nicht reduziert wurde. Die Bedingungen des anderen Versicherers sind vorzulegen.
Sind Sturmschäden an Gegenständen im Garten mitversichert?
Ja, Sturm- und Hagelschäden an beweglichen versicherten Sachen außerhalb von Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück sind mitversichert. Die Höchstentschädigung pro Versicherungsfall ist auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024