Die Elementarversicherung der andsafe Hausratversicherung zahlt bei Schäden am versicherten Hausrat durch Naturgefahren wie Überschwemmung, witterungsbedingten Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Dachlawinen, Vulkanausbruch sowie eindringendes Regen- oder Schmelzwasser. Jede dieser Gefahren ist genau definiert, und einige Schäden – etwa durch Sturmflut oder Trockenheit – sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch eine der folgenden Elementargefahren zerstört, beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen:
- Überschwemmung
- witterungsbedingter Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- (Dach-)Lawinen
- Vulkanausbruch
- Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser
Überschwemmung
Eine Überschwemmung liegt vor, wenn Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen an Oberflächenwasser überflutet werden. Dies muss zurückzuführen sein auf:
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
- Witterungsniederschläge oder
- einen jeweils daraus folgenden Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche.
Rückstau
Ein Rückstau liegt vor, wenn durch Ausuferung von stehenden oder fließenden Gewässern oder durch Witterungsniederschläge die Kanalisation überlastet ist. Dadurch tritt Wasser bestimmungswidrig aus dem innerhalb des versicherten Gebäudes befindlichen Rohrsystem oder aus den damit innerhalb des Gebäudes verbundenen Einrichtungen aus.
Erdbeben
Ein Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Das Vorliegen eines Erdbebens wird unterstellt, wenn Sie einen der folgenden Sachverhalte nachweisen:
- Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden angerichtet, die sich im einwandfreien Zustand befanden, oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
Erdfall bzw. Erdsenkung
Ein Erdfall ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
Erdrutsch
Ein Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Schneedruck
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern (Dachlawinen).
Lawinen
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen.
Vulkanausbruch
Ein Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind Schäden, die durch die folgenden Gefahren entstehen:
- eine Sturmflut;
- eine Ausuferung der Nord- oder Ostsee;
- Grundwasser, es sei denn, dieses ist infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Was bedeutet das konkret?
Die Elementarversicherung greift, wenn der versicherte Hausrat durch bestimmte Naturgefahren beschädigt oder zerstört wird oder deswegen abhandenkommt. Dazu zählen unter anderem Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch, wobei jede Gefahr genau definiert ist. Für einige Schäden – etwa durch Sturmflut, die Ausuferung von Nord- oder Ostsee, reines Grundwasser oder Trockenheit – besteht dagegen kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche Naturgefahren deckt die Elementarversicherung ab?
Versichert sind Schäden am Hausrat durch Überschwemmung, witterungsbedingten Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, (Dach-)Lawinen, Vulkanausbruch sowie das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser, wenn die versicherten Sachen dadurch zerstört, beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Wann gilt ein Ereignis als Überschwemmung?
Eine Überschwemmung liegt vor, wenn Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser überflutet werden – ausgelöst durch die Ausuferung oberirdischer Gewässer, durch Witterungsniederschläge oder durch daraus folgenden Grundwasseraustritt an die Erdoberfläche.
Sind Schäden durch Sturmflut oder Trockenheit versichert?
Nein. Nicht versichert sind Schäden durch Sturmflut, durch Ausuferung der Nord- oder Ostsee, durch Grundwasser (außer es ist infolge von Niederschlägen oder Ausuferung oberirdischer Gewässer an die Oberfläche gedrungen) sowie durch Trockenheit oder Austrocknung.
Wie kann ein Erdbeben als Schadenursache nachgewiesen werden?
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn nachgewiesen wird, dass die Erschütterung in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder ebenso widerstandsfähigen Sachen verursacht hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024